19. Dezember 2011 Linksfraktion-Essen

Mittel für Kinder verschwinden im Haushaltsloch

Seit Anfang des Jahres entlastet der Bund die Stadt Essen jährlich um mehrere Millionen Euro. Geld, das laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dazu bestimmt ist, von Armut betroffenen Kindern und Jugendlichen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Ausgangspunkt ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010. Darin bewerteten Richter die Regelsätze nach SGB 2, also Hartz 4, als unzureichend. Der Bund brachte daraufhin das Bildungs- und Teilhabepaket auf den Weg, das jedoch bei den Kindern und Jugendlichen nicht voll ankommt.

 

 

Die zusätzliche Schulsozialarbeit z.B. ist durch die Kommune direkt an den Schulen einzurichten, um die Förderung von Kindern an den Schulen sicherzustellen und die Eltern bei der Antragstellung zum Bildungs- und Teilhabepaket zu unterstützen. Durch den schwammigen Erlass des Landes fehlt jedoch eine klare und rechtlich bindende Umsetzungsempfehlung.

 

 

Dazu Janina Herff, für DIE LINKE im Schul- und Jugendhilfeausschuss: „Zwar hat die Stadt ein inhaltlich gutes Konzept entwickelt, es wird aber nicht die volle Bundesentlastung dafür verwendet Schulsozialarbeiterstellen zu schaffen. Fast 5 Millionen für das Jahr 2011verpuffen im städtischen Haushaltsloch, statt den Kinder zugute zu kommen.“

 

 

Weiter ist zu kritisieren, dass die Bundesregierung, statt in die soziale Infrastruktur zu investieren und allen Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Unterstützung zu gewähren, eine neue, stigmatisierende Bürokratie aufbaut. Dies ausgerechnet in den Jobcentern, denen hierfür sowohl die Kapazitäten als auch die Kompetenz fehlen. Zudem wollen viele Eltern sich der Diskriminierung als Bedürftige nicht aussetzen und stellen keinen Antrag.

 

 

„Wenn das Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht abgerufen wird, verbleibt es im Haushalt.“ so Gabriele Giesecke für DIE LINKE im Sozialausschuss, “Das Geld muss aber die Kinder erreichen und darf nicht einfach zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden.“

 

Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Veröffentlichung

 

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