



Nachdem die NPD am 9. November (Jahrestag der Novemberpogrome) diesen Jahres mit Genehmigung der Polizeipräsidentin aufmarschierte, wurde nun der Anmelder einer Gegenkundgebung von der Polizei vorgeladen. Ein Ermittlungsverfahren wegen angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz wurde eingeleitet. Die NPD hingegen bleibt unbehelligt.
Hierzu die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gabriele Giesecke: „Dieses einseitige Vorgehen der Polizeipräsidentin ist nicht zu rechtfertigen, und darüber hinaus das falsche Signal zur falschen Zeit. Die Polizeipräsidentin sollte alle Mittel ausschöpfen, Nazi-Veranstaltungen zu verbieten, statt diejenigen, die gegen Faschismus mobil machen, mit Repression zu strafen.“
Die Polizeipräsidentin Fischer-Weinsziehr hat bereits mehrere rechtsextreme Veranstaltungen, unter anderem von NPD und Grauen Wölfen, durchgewunken. Damit waren ihre Vorgänger noch anders umgegangen. Dass den Behörden hier keineswegs die Hände gebunden sind zeigt die gerichtliche Untersagung einer ähnlichen Veranstaltung am gleichen Datum in Wuppertal.
Bereits am 11. November, kurz nach der fraglichen Demonstration, hatte das Bündnis „Essen stellt sich Quer“ die Polizeipräsidentin um eine Stellungnahme gebeten. Eine Antwort steht bislang aus.
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