14. November 2011 Linksfraktion-Essen

DIE LINKE. gegen Sanktionsparagraphen

Entsetzt reagiert die Fraktion DIE LINKE auf die neusten Zahlen des Jobcenters Essen. Demnach wurden dieses Jahr bisher 5.706 Sanktionen nach § 31 SGB 2 verhängt, die Meisten davon mutmaßlich rechtswidrig und willkürlich. Für die Betroffenen bedeutet das oft ein Leben weit unterhalb des Existenzminimums.

Gabriele Giesecke, für DIE LINKE Mitglied in Sozialausschuss und JobCenter - Beirat: „Die Androhung und die Verhängung von Sanktionen stehen im Widerspruch zur Garantie des Existenzminimums und sind damit aus unserer Sicht verfassungswidrig. Die Leistungen der Grundsicherung müssen rechtssicher und von Sanktionen ausgenommen sein. Es ist fraglich, wie konstruktiv sich ein Gespräch oder eine Maßnahme auswirkt, wenn dieses unter Androhungen eines Entzugs der Existenzgrundlage zustande kommt.“

Die unter 25 Jährigen trifft es besonders hart: Bereits ein versäumter Gesprächstermin beim Jobcenter kann zu 50%iger Kürzung, ein weiteres Versäumnis zur kompletten Einstellung aller Zahlungen inklusive Miete und Versicherung führen. Das ist existenzgefährdend. Auch auf Familien mit Kindern sowie Alleinerziehende wird keine Rücksicht genommen. Da die Einladungen durch das Jobcenter als normale Postsendung verschickt werden, kann eine Zustellung nicht sichergestellt werden.

Jan Häußler, Anwalt für Sozialrecht in Essen: „80% der Klagen meiner Klienten in Hartz-IV-Bezug gegen die Sanktionen haben bei Gericht Erfolg. Meist, da die Betroffenen nicht ausreichend über die Sanktionspraxis informiert werden. In den Eingliederungsvereinbarungen des JobCenters finden sich schlicht keine hinreichend konkreten Formulierungen.“

Bereits im April hatte DIE LINKE im Sozialausschuss eine Anfrage zu Sanktionen gegen Menschen im Leistungsbezug gestellt. Eine Beantwortung steht nach wie vor aus.

 

Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Veröffentlichung

 

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