Kita-Beitragsstaffelung sozial gestalten

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,

  1. wie die Kita-Beitragsstaffelung so geändert werden kann, dass
  • die Beitragsfreiheit auf 30.000 Euro eines jährlichen Bruttojahreseinkommens  erhöht wird und
  • eine zusätzliche Staffelung im höchsten Bereich ab 125.001 Euro eingeführt wird.

Diese Neugestaltung der Beitragsstaffelung soll aufkommensneutral für den städtischen Haushalt gestaltet werden.

2.wie Erziehungsberechtigte, die Sozialleistungen nach SGB-II oder SGB-XII beziehen, ohne separate Antragsstellung von den Beiträgen entlastet werden können.

Begründung:

Bildung beginnt in der Kita und sollte als Grundrecht kostenlos sein. Das schwarz-grüne Landesregierung in NRW finanziert jedoch nur die Beitragsfreiheit für die letzten zwei Jahre vor der Schule.

In Essen liegt die Grenze der Beitragsfreiheit gerade einmal bei einem jährlichen Haushaltsjahreseinkommen von 13.000 Euro. In den anderen Ruhrgebietsstädten liegt sie fast überall höher, in Bottrop z.B. bei 25.000 Euro oder in Wesel bei 37.000 Euro. Auch bei den Elternbeiträgen gibt es Unterschiede: Je nach Einkommensgruppe und Dauer der Unterbringung sind diese in anderen Städten niedriger. Außerdem werden bspw. in Dortmund mehr Beiträge von Familien mit hohen Einkommen genommen.

Erziehungsberechtigte, die im SGB-II oder SGB-XII-Bezug sind, müssen in Bottrop grundsätzlich nichts zahlen, wohingegen Beiträge in Essen nur auf Antrag erlassen oder reduziert werden können, "wenn die finanzielle Belastung für die Eltern zu hoch ist."

Essen als Großstadt für Kinder sollte deshalb eine Überprüfung der Kita-Beitragsstaffelung vornehmen , um Familien mit geringen und mittleren Einkommen zu entlasten und die Einkommenshürden zu minimieren.