Mietobergrenzen KdU

Die Stadt Essen hat zu Jahresbeginn 2022 die Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger gekürzt. Sie begründet das mit dem neuen Betriebskostenspiegel des Mieterbundes NRW. Demnach sind die kalten Betriebskosten von 2,14 Euro pro Quadratmeter auf 2,05 Euro gesunken. Vor diesem Hintergrund stellt die Ratsfraktion DIE LINKE folgende Fragen:

  1. Warum legt die Verwaltung für die Berechnung der kalten Betriebskosten den Betriebskostenspiegel des Mieterbundes NRW zugrunde und nicht die kommunalen Zahlen der Stadt Essen und welche Einsparungen ergeben sich durch diese neue Berechnung für  die Stadt?

Hier findet Ihr die Antwort der Verwaltung.