Anfragen

Baugenehmigung Raadter Straße

Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und BauenAusschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz

Die Verwaltung hat der Essener Firma ARSATEC eine Baugenehmigung für drei Doppelhäuser an der Raadter Str. erteilt, obwohl diese Fläche als Außengebiet und „landwirtschaftliche Nutzfläche“ im regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) ausgewiesen ist. Die Bezirksregierung Düsseldorf vertritt die Rechtsaufassung, dass die Stadt diesen Bau nicht hätte genehmigen dürfen. Bis zur Erteilung der Baugenehmigung hat auch die Essener Verwaltung diese Auffassung geteilt und eine Bebauung dort stets abgelehnt. Vor diesem Hintergrund stellt die Ratsfraktion DIE LINKE folgende Fragen:

  1. Aus welchen Gründen hat die Verwaltung für diese Fläche eine Baugenehmigung erteilt, obwohl sie das vorher immer aus rechtlichen Gründen abgelehnt hat? Woher kommt der plötzliche Sinneswandel?
  2. Gilt eine Ausweisung als Außengebiet und „landwirtschaftliche Nutzfläche“ im regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) in Essen nicht mehr als Ablehnungsgrund für Baugenehmigungen?
  3. Die Verwaltung spricht von einer „Verbesserung der landschaftlichen Situation“, weil der Investor die versiegelte Fläche der ehemaligen Gärtnerei neben dem jetzt bebauten Grundstück entsiegelt hat. Wird damit die ursprüngliche Bauleitplanung nicht weiter verfolgt, nach der diese Fläche noch bebaut werden soll?

 

Hier findet Ihr die Diskussion aus dem Fachausschuss:

Herr Graf, teilt mit, dass ein erstes Bezirksforum „Planen und Bauen für den Bezirk IV“ am 02.10.2021 im Mädchengymnasium Borbeck durchgeführt werde. Das Pilotprojekt diene der weitergehenden Bürgerbeteiligungen bei Planungs- und Baumaßnahmen, die nicht nur Bebauungsplanungen sind.

Herr Graf berichtet, dass er die Anfrage von Herrn Spilker aus der Sitzung vom 19.08.2021 hinsichtlich der Entwicklung der geplanten Konzernzentrale von Hochtief am Opernplatz noch nicht beantworten könne, da seitens Hochtief noch Informationen an die Verwaltung geliefert werden müssen.

Zu der Anfrage von Herrn Spilker aus der Sitzung vom 19.08.2021 zum Abriss des Hochhauses an der Huyssenallee 2, antwortet Herr Graf, dass Kölbl und Kruse aktuell das Areal abräume. Der Rückbau an der Dreilindenstraße 53 und 55 und der Huyssenallee 16, 18 und 20 sei bereits durchgeführt worden. Für den Rückbau des Y-Hochhauses sei entschieden worden, die A 40 Auffahrt Essen-Zentrum aus Sicherheitsgründen zu sperren, da die Gebäudekante direkt an der Auffahrt liege, die dort in die Tieflage verschwinde. Im März 2022 sei der Rückbau des Hochhauses voraussichtlich abgeschlossen und so lange werde auch die Sperrung der Auffahrt andauern.

Herr Graf kündigt die anstehenden Termine für die Öffentlichkeitbeteiligung in Bezug auf das Thema „Erhaltungssatzung Eyhofsiedlung“ an. Am 05.10.2021 um 19 Uhr finde zu diesem Zweck eine digitale Veranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger statt. Diese werde ab dem 28.09.2021 in der Presse angekündigt. Zudem finde am 08.10.2021 um 16 Uhr eine digitale Veranstaltung für die Mitglieder des Ausschusses statt. Die Einladung sei bereits an die Ausschussmitglieder verteilt worden. Bei dem Termin am 08.10.2021 werde den Ausschussmitgliedern ein Termin zur Ortsbesichtigung angeboten. Zu dem Bauvorhaben Raadter Straße erläutert Herr Graf anhand einer PowerPoint-Präsentation den Sachverhalt aus der Historie heraus, erläutert die Schlussfolgerungen bezüglich des Bauvorhabens und berichtet zu dem aktuellen Sachstand.

Herr Freye sieht die Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu der Thematik nur als teilweise beantwortet. Ob eine Ausweisung als Außengebiet und landwirtschaftliche Nutzfläche im regionalen Flächennutzungsplan in Essen nicht mehr als Ablehnungsgrund für Baugenehmigungen gelte, sei noch offen. Problematisch sei, dass die hier betroffene Fläche und auch die benachbarte Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen und diese grundsätzlich nicht zu bebauen seien. Er bemängelt die hier fehlende Transparenz in dem Vorgehen der Verwaltung, da nicht klar zu erkennen sei, wie mit Flächen dieser Art verfahren werde.

Ratsherr Rosenau widerspricht Herrn Graf, da er öffentliche Belange hier durchaus als beeinträchtigt sehe und eine Wohnbaunutzung somit nicht unter eine Ausnahme in Form eins sonstigen Vorhabens gem. § 35 II BauGB falle. Da das Vorhaben der Darstellung im Flächennutzungsplan widerspreche, es sich um eine Verbandsgrünfläche handele und die Gefahr der Bildung einer Splittersiedlung bestehe, sei gem. § 35 III BauGB die Erteilung einer Baugenehmigung hier nicht möglich gewesen. Auch er kritisiert die mangelnde Transparenz der Verwaltung bei der Vergabe von Baugenehmigungen. Er führt aus, dass er die damalige Entscheidung der Verwaltung als Fehlentscheidung empfinde. Dies sei auch bei der Bauleitplanung hinsichtlich der Nachbarfläche zu berücksichtigen. Zudem fragt er, ob es sich hier um eine bewusste Einzelfallentscheidung gehandelt habe oder um ein standardisiertes Verfahren.

Der Beigeordnete, Herr Harter, teilt mit, dass er die Anfrage der Fraktion DIE LINKE als komplett beantwortet sehe. Negative Beeinträchtigungen seien definitiv ein Ablehnungsgrund von Baugenehmigungen in Essen und dies werde von der Verwaltung auch so praktiziert. In diesem Fall habe damals schon eine Bebauung in Form einer privilegierten Nutzung bestanden. Somit habe es sich keinesfalls um eine Verbandsgrünfläche gehandelt, da die Fläche durch die dortige Gärtnerei komplett versiegelt gewesen sei und keine Versickerungsmöglichkeiten bestanden hätten. Aufgrund der damals rechtmäßigen Genehmigung der Gärtnerei und da durch den Rückbau der Versiegelung Kosten entstanden wären, habe der Eigentümer nicht dazu verpflichtet werden können, diesen vorzunehmen. Eine Genehmigung der Wohnbebauung sei daher damals nur in Aussicht gestellt worden, wenn der Rückbau der versiegelten Fläche vorgenommen werden würde. Das Ziel der Verwaltung sei also eindeutig die Gewinnung eines Mehrwerts für den Außenbereich gewesen. Durch die Genehmigung sei viel versiegelte Fläche entfallen und nur ein Teil sei neu bebaut worden. Es handele sich hier um einen E inzelfall.

Auch Herr Graf betont, dass es sich hier um einen Einzelfall gehandelt habe. Öffentliche Belange seien nicht beeinträchtigt gewesen. Der Mehrwert für den Außenbereich habe gegenüber der Darstellung im Flächennutzungsplan überwogen. Die untere Naturschutzbehörde sei hier auch involviert gewesen und habe die Belange des Landschaftsschutzes, des Freiraumschutzes und der Verbandsgrünfläche geprüft und dem Vorhaben zugestimmt. Hinsichtlich der Entstehung einer Splittersiedlung stellt er dar, dass dies entlang dieser Straße gar nicht möglich sei, da eine Lücke zwischen zwei bereits bestehenden Bebauungen gefüllt worden sei. Die Baugenehmigung sei juristisch korrekt erteilt worden. Ob eine Bauleitplanung an diesem Standort gewünscht sei und in welcher Form, werde zu gegebener Zeit die Politik und nicht die Verwaltung entscheiden.

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Kipphardt, weist mit Blick auf die Kritik von HerrnFreye und Rastherrn Rosenau darauf hin, dass die Verwaltung bei der Vergabe von Baugenehmigungen stets nach Recht und Gesetz handele. Er schlägt vor, die Thematik noch einmal neu aufbereitet im Ausschuss zu präsentieren.

Herr Freye erklärt, dass er auch die dritte Frage der Anfrage als nicht beantwortet sehe. Die Verbesserung der landwirtschaftlichen Situation sei weiterhin unklar. Seiner Meinung nach er- gebe sich trotz Entsieglung der Fläche kein Vorteil für die landwirtschaftliche Situation, da die Fläche teilweise bebaut worden wäre. Von der Verfolgung des Bauleitplans sei daher abzus e-
hen.

Ratsherr Rosenau erkundigt sich, ob die Verbesserung der ökologischen Situation hinsichtlich von Versickerungsmöglichkeiten überprüft worden sei.

Ratsherr Köhler bezieht klar Stellung gegen die Vorwürfe gegenüber der Verwaltung und betont, dass von fehlender Transparenz bei der Erteilung von Baugenehmigungen keinesfalls die Rede sein könne. Er schließt sich dem Ausschussvorsitzenden, Ratsherr Kipphardt, an, dass die Verwaltung nach Recht und Gesetz handele.

Auch Ratsherr Dr. Postert regt an, die Thematik in der nächsten Sitzung als separaten Tagesordnungspunkt neu aufzubereiten, um offene Fragen beantworten zu können.

Der Beigeordnete, Herr Harter, weist die Vorwürfe gegen die Verwaltung zurück. Die Verknüpfung der aktuellen Überlegungen bezüglich der Bauleitplanung und der damals erteilten Baugenehmigung sei so auch nicht in Ordnung. Zudem werde die Entscheidung hinsichtlich der Bauleitplanung nicht von der Verwaltung, sondern von der Politik, getroffen. Er stimmt zu, die Thematik in der nächsten Sitzung als separaten Tagesordnungspunkt neu aufzubereiten.

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Kipphardt, fasst die genannten Punkte zusammen und erklärt, dass das Bauvorhaben Raadter Straße in der nächsten Sitzung, wie bereits vorgeschlagen, als separater Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung gesetzt werde.

Herr Freye möchte zuletzt noch klarstellen, dass er der Verwaltung mit seiner Kritik hinsichtlich der mangelnden Transparenz bei der Erteilung von Baugenehmigungen keinesfalls Korruption oder ähnliches habe vorwerfen wollen.