Anfragen

Kontrolle der Corona-Schutzverordnung Hauptbahnhof

Am 14. Dezember 2021  fand im Bereich des U-Bahnhofes am Essener Hauptbahnhof eine Kontrollaktion von PolizistInnen sowie MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes der Stadt und der DB Sicherheit statt, an der auch MitarbeiterInnen der Ruhrbahn teilnahmen. Bei den Kontrollen wurden u.a. Bahnsteige abgeriegelt und die Fahrgäste der einfahrenden Bahnen auf ihren Impf- bzw. Teststatus hin kontrolliert.

Dieses massive Auftreten von Polizei, Ordnungsamt und Ruhrbahn-MitarbeiterInnen wurde von Fahrgästen kritisiert, weil viele ihre Anschlüsse nicht mehr erreichen konnten. Zudem liegt uns eine Beschwerde vor, dass Ruhrbahn-Mitarbeiter einem Betroffenen verboten haben, die Aktion zu filmen. Dies ist nach den eigenen Regelungen der Ruhrbahn und weil es sich um eine öffentliche Aktion handelte fraglich.

Die Beanstandungsquote betrug laut Pressemeldung übrigens lediglich 1,49 Prozent. 

Vor diesem Hintergrund stellt die Ratsfraktion DIE LINKE folgende Fragen:

  1. War diese Kontrollaktion aus Sicht der Ruhrbahn angemessen und wie kann bei zukünftigen umfassenden Kontrollen gewährleistet werden, dass die Fahrgäste nicht ihre Anschlussverbindungen verfehlen?
  2. Welche Erfahrungen sind mit weiteren Kontrollaktionen gemacht worden?
  3. Hält die Ruhrbahn ein Verbot von Foto- oder Filmaufnahmen bei öffentlichen Kontrollen für rechtlich haltbar?