Anfragen

Änderung der Anlagerichtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Essen

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die folgenden Punkte in den Anlagerichtlinien für Kapitalanlagen berücksichtigt werden können:

  1. Geldanlagen sollten vorwiegend innerhalb des Konzerns Stadt Essen stattfinden;
  2. darüber hinausgehende Anlagen werden in Staatsanleihen, Bürgerkrediten und bei öffentlich rechtlichen Kreditinstituten getätigt statt bei privaten Banken;
  3. es wird nur in Aktienfonds investiert wird, die ihre Fonds nach ethischen und ökologischen Kriterien verwalten;
  4. neue Kapitalanlagen werden vor Abschluss dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zur Entscheidung vorgelegt.

Begründung:

Die finanzpolitische Strategie der Stadt Essen sollte sich nicht auf die Privatbanken ausrichten, die ausgerechnet jetzt die Einlagensicherung für die Kommunen abgeschafft haben. Außerdem steht z.B. bei öffentlich rechtlichen Kreditinstituten der Versorgungsauftrag im Mittelpunkt und nicht die Gewinnmaximierung. Hinsichtlich von Anlagen in Aktienfonds kann sich die Stadt Essen den norwegischen Pensionsfond zum Vorbild nehmen, der ausschließlich nach ethischen Gesichtspunkten investiert. Zur Einhaltung dieser Grundsätze sollte der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen an den Anlageentscheidungen beteiligt werden.