Anfragen

Parken auf Gehwegen

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil zum Gehwegparken in Bremen die Schutzwirkung der Verkehrsregeln für Anwohnende und die Allgemeinheit betont. Beim Vorgehen gegen illegales Parken auf dem Gehweg könne die Verwaltung im Rahmen einer Ermessensentscheidung zunächst die am stärksten belasteten Quartiere ermitteln, Straßen mit besonders geringer Restgehwegbreite priorisieren und ein entsprechendes Konzept für ein stadtweites Vorgehen umsetzen.

In verschiedenen Pressetexten wurde unter Bezug auf das Urteil eine zwingend einzuhaltende Restgehwegbreite von 1,80m formuliert.

Sowohl der Umstand des „aufgesetzten Parkens“ als auch der unzureichenden Restgehwegbreiten sind in Essen seit Jahren ein vielfach diskutiertes Problem.

Vor diesem Hintergrund stellt die Ratsfraktion Die Linke folgende Anfrage:

Wie gedenkt die Stadt Essen auf das aktuelle Urteil zu reagieren, das die Behörden verpflichtet, gegen rechtswidriges Gehwegparken vorzugehen und wird sie ein Konzept für ein stadtweites Vorgehen entwickeln?