Anträge
Aufpolsterung von Kreuzungen
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie bei zukünftig anstehenden baulichen Maßnahmen in Kreuzungsbereichen, folgende Punkte beachtet werden können:
1. Straßenquerschnitte in Kreuzungsbereichen werden künftig so erstellt, dass die Fußgängerinnen und Fußgänger beim Kreuzen der Straße nicht vom Gehweg auf die Fahrbahn hinunter und wieder auf den Gehweg hinaufsteigen müssen. Vielmehr sollen die Autofahrerinnen und Autofahrer, aber auch Radfahrerinnen und Radfahrer in Kreuzungsbereichen diesen Niveauunterschied bewältigen. Der Gehweg bildet also die „Normhöhe“ der Straße. Die farbliche Markierung des gesamten „aufgepolsterten“ Kreuzungsbereichs soll zusätzlich den Vorrang der Fußgängerinnen und Fußgänger unterstreichen.
2. Diese Maßnahmen sind auf Erschließungsstraßen, also auf Straßen in Wohngebieten, beschränkt, wo heute üblicherweise und flächendeckend Tempo 30 gilt. Die „Anrampung“ ist so zu gestalten, dass sie zu einer Geschwindigkeitsreduzierung führt, zugleich aber auch für Rettungsfahrzeuge problemlos zu bewältigen ist. Außerdem ragt sie soweit in die Straßenverläufe hinein, dass die Parkverbotszone, die gemäß StVO ohnehin gilt, deutlich gekennzeichnet ist.
Begründung:
Die Stadt Essen will bis 2035 den Modal Split signifikant auf 4 x 25% ändern. Seit Jahren jedoch verharren die Autofahrten auf stabil hohem Niveau, gewinnt der Radverkehr nur geringfügig Anteile und verliert der Fußverkehr massiv an Bedeutung (von 29% in 1989 auf 19% in 2019). Dafür mag die demografische Alterung mitverantwortlich sein. Mindestens genauso bedeutsam sind jedoch die oft sehr unattraktiven Fußwege, die in Essen schon rein baulich nur ausnahmsweise den technischen Richtlinien entsprechen (vgl. EFA - „Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen“).
Weil nicht nur weiterhin Wege überwiegend mit dem PKW zurückgelegt werden, sondern die Zahl dieser PKW auch Jahr für Jahr zunimmt und die Größe dieser PKW ebenfalls ständig wächst, werden die „Restflächen“ für Fußwege immer enger und immer weniger.
Hinzu kommt die zweck- und sachfremde Nutzung von Gehwegen: Parkuhren, Licht-, Lade oder Oberleitungsmasten, Elektrokästen, Post- bzw. Werbezettelkästen, Kundenstopper und andere Aufsteller, Plakate und Werbetafeln, Zweiräder und Mülltonnen, Gastronomie, Warenständer usw. All das steht wie selbstverständlich auf den Gehwegen und macht deren Nutzung oft beschwerlich, mindestens aber unattraktiv und konfliktanfällig.
Dicht an dicht abgestellte PKW – nicht selten bis in die Kreuzungsbereiche hinein – erschweren nicht nur den Blick in den Straßenraum und machen insbesondere die Querung für Kinder und alte Menschen gefährlich, sondern verengen den verfügbaren Bereich weiterhin.
Mit der hier geforderten Anpassung wird all das nicht unmittelbar berührt, aber es wird ein Logikbruch erzielt, der in den besonders gefährdeten Kreuzungsbereichen den Fußgängerinnen und Fußgängern eindeutig den Vorrang gibt und Autofahrerinnen und Autofahrern deutlich signalisiert, dass sie ihre Geschwindigkeit zu reduzieren und in besonderer Weise aufzupassen haben – gerade auch beim Abbiegen, wo nach wie vor die meisten Konflikte entstehen.