Anträge

Barrierefreiheit bei der Ruhrbahn

Die Ratsfraktion DIE LINKE beantragt, der Inklusionsbeirat empfiehlt, der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt: 

1. Die Ruhrbahn wird beauftragt, folgende zusätzliche Durchsagen einzuführen:

  • In den Bahnhöfen und Stationen mit vorhandenen Lautsprechern soll bei der Einfahrt eines Zuges zukünftig eine Durchsage erfolgen, die angibt auf welchem Gleis welcher Zug in welche Richtung fährt.
  • Nach dem Einsteigen in einen Bus bzw. eine Bahn der Ruhrbahn soll eine Durchsage zu Informationen über die Linie, die Richtung, die nächste Haltestelle und die Ausstiegsseite erfolgen. Die Durchsagen sollen auf Deutsch und Englisch gesprochen werden.

2. Außerdem soll geprüft werden, visuelle dynamische Fahrgastinformationssysteme in den Bahnhöfen und an den Haltestellen dort einzurichten, wo sie noch nicht vorhanden sind sowie in den Bussen und Bahnen. Nach einem akustischen und visuellen Signal soll die o.g. Durchsage auch als gut lesbare Schrift auf entsprechenden Displays angezeigt werden.

Begründung:

Die barrierefreie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel umfasst neben baulichen auch visuelle und auditive Maßnahmen, weil Menschen in unterschiedlicher Weise auf solche Hilfestellungen angewiesen sein können. Damit wird ein selbstbestimmtes und nicht auf direkte fremde Hilfe angewiesenes Leben erleichtert und begünstigt. Die im Antrag genannten Durchsagen ermöglichen es Menschen mit eingeschränktem Seh- oder Hörvermögen, die Ruhrbahn barrierefreier zu nutzen. Daneben helfen solche Durchsagen und Anzeigen aber auch grundsätzlich allen Menschen, insbesondere Ortsunkundigen. In vielen Städten dieser Welt sind diese Systeme – jenseits des Gedankens der Barrierefreiheit – seit langem üblich.