Anträge
Beschränkung des Parkens
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in welchen besonders belasteten Wohngebieten das Parken auf PKW beschränkt werden kann bzw. bestimmte besonders große Fahrzeuge (Camper, Wohnmobile, Transporter, Werbeanhänger etc.) ausgeschlossen werden können.
Begründung:
Die Verwaltung hat auf unsere Anfrage zu einer „Kommunalen Satzung Parken“ vom 12.12.2024 ausgeführt, dass das Parken von Großfahrzeugen nicht durch eine kommunale Satzung eingeschränkt werden kann: „Lediglich in begründeten Fällen kann eine lokale Beschränkung von Parkflächen durch Anordnung einer Beschilderung erfolgen, die das Parken auf bestimmte Fahrzeuge beschränkt“.
Da mittlerweile viele Wohngebiete durch das Abstellen von Großfahrzeugen überlastet sind, sollten diese „begründeten Fälle“ indentifiziert und dort das Parken auf PKW beschränkt werden. Insbesondere in „Bewohnerparkzonen“ ist davon auszugehen, dass der Parkdruck so hoch ist, dass entsprechende Beschränkungen möglich sind. In Köln und Münster wurden erst im vergangenen Jahr solche Einschränkungen eingeführt.