Anträge

Essen.Großstadt für Kinder

Jugend & Schule

Die Verwaltung wird gebeten, bei der Bearbeitung des Antrages „Essen.Großstadt für Kinder – Bestandsaufnahme und Neuausrichtung“ (0483/2022) auch die folgenden Punkte anzugehen:

Zu Punkt 1 des Antrages:

  • Die Ansätze der Ziel- und Maßnahmeplanungen, die im Rahmen von „Essen.Großstadt für Kinder“ benannt worden sind, sollen stärker mit der weiterzuentwickelnden und umzusetzenden integrierten kommunalen Präventionsstrategien zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und Jugendarmut verknüpft werden.
  • Im Rahmen der Evaluierung soll eine differenziertere Betrachtung der bisherigen Tätigkeitsfelder und Erfolge an den teilweise unterschiedlichen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen in Familien mit zwei Elternteilen in einem Haushalt und bei Alleinerziehenden erfolgen.

Zu Punkt 2 des Antrages:

  • Im Zuge der geplanten Befragungen sollte auch den folgenden Fragestellungen nachgegangen werden:
  • Wie kann eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei allen für sie wichtigen Themen gelingen, damit aus „Essen.Großstadt für Kinder“ ein „Essen.Großstadt mit Kindern“ wird?
  • Welche Strukturen bedürfen dafür eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung, um die Netzwerkarbeit in den jeweiligen Bereichen stärken zu können?

 

Begründung:

Das Ziel „Essen.Großstadt für Kinder“ soll analysiert und neu ausgerichtet werden. Das ist richtig, wenn man bedenkt, dass der letzte ausführliche Kinderbericht, der die Ziel- und Maßnahmeplanungen zu „Essen.Großstadt für Kinder“ benannt hat, aus dem Jahr 2008 ist.

Wichtig bei der Bearbeitung neuer Ziel- und Maßnahmeplanungen ist, dass diese stärker mit der weiter zu entwickelnden und umzusetzenden integrierten kommunalen Präventionsstrategien zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und Jugendarmut verknüpft werden. Außerdem soll im Rahmen der Evaluierung eine differenziertere Betrachtung der bisherigen Tätigkeitsfelder und Erfolge an den teilweise unterschiedlichen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen in Familien und bei Alleinerziehenden erfolgen, um den verschiedenen Situationen von Kindern und Jugendlichen auch möglichst zielgerichtet und differenziert gerecht werden zu können.

Im Zuge der geplanten Befragungen sollte auch bedacht werden, wie eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei allen für sie wichtigen Themen gelingen kann. Durch eine solche Beteiligung kann sich „Essen.Großstadt für Kinder“ in „Essen.Großstadt mit Kindern“ weiterentwickeln - also zu einer Stadt, die nicht bloß an Kinder und Jugendliche denkt, sondern mit diesen. Dabei ist zu bedenken, welche Strukturen einer weitreichenderen finanziellen und personellen Ausstattung bedürfen, damit Kinder und Jugendliche sich auf verschiedenen Ebenen besser vernetzen und über relevante Themen austauschen können und sie die Möglichkeit bekommen, gemeinsame Positionen zu entwickeln.

Insgesamt soll mit den dargestellten Punkten erreicht werden, dass die Ziel- und Maßnahmeplanungen rund um „Essen. Großstadt für Kinder“ qualitativ und quantitativ ausgeweitet werden, um das langjährige Ziel „Essen. Großstadt für Kinder“ strategisch auf eine nächste Stufe - „Essen. Großstadt mit Kindern“ - zu heben, damit „ausnahmslos allen Kindern und Jugendlichen das Recht auf Chancengleichheit“ gewährt wird, wie es der VKJ in seinem Leitgedanken formuliert. Dazu gehören vor allem eine Verknüpfung mit dem Problem Kinderarmut und eine stärkere Einbindung der Kinder und Jugendlichen selbst.