Anträge

Unterbringung von Flüchtlingen

Die Ratsfraktionen von Bündnis 90/Die GRÜNEN und DIE LINKE. beantragen, der Rat der Stadt beschliesst:

1.     Der Rat der Stadt begrüßt die Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW in Essen. Deshalb beauftragt der Rat der Stadt die Verwaltung entsprechende Verhandlungen mit dem Land NRW zu führen. Die Erstaufnahmeeinrichtung sollte für maximal 500 Personen (+10% Überbelegungskapazität) vorgesehen werden. Die in Essen per Ratsbeschluss geltenden 8 qm Wohnfläche pro Person sind dabei einzuhalten.

2.     Dabei sollen die auf Landesebene diskutierten Mindeststandards unter Berücksichtigung der Anforderungen des Flüchtlingsrates NRW vom Land garantiert werden. Dazu gehören u.a.:

a.           Es sind Räume für die verfahrens- und sozialrechtliche Beratung von Flüchtlingen durch Hilfsorganisationen vorzuhalten. Auch eine erste Beratung für traumatisierte Flüchtlinge und ggf. psychosoziale Betreuung soll möglich sein. Freie Träger sind hierbei einzubeziehen.

b.      Die Berücksichtigung des Rechts auf Intimsphäre, die Einhaltung von Hygiene- und Versorgungsstandards, die Bereithaltung von Krankenstationen, sowie die Beachtung von individuellen persönlichen Merkmalen wie Geschlecht, Herkunft, Religionszugehörigkeit etc. Die sanitären Anlagen sind so einzurichten, dass keine Wege durchs Freie nötig sind.

c.      Es müssen ausreichend Räume und Betreuungspersonal für Kinder und Jugendliche vorgesehen sein.

d.      Die Flüchtlinge sind zu beteiligen. Ein durch die Bewohner nutzbares Beschwerdemanagement wird eingerichtet.

e.      Der besonderen Schutzbedürftigkeit von Menschen, wie z.B. Minderjährigen, allein reisenden Frauen, Schwangeren, Wöchnerinnen, Älteren, Traumatisierten Kranken und Behinderten ist besonders Rechnung zu tragen.

f.       Weitere Standards aus dem Projektbericht „‘Unterbringung von Asylbewerbern in nordrhein-westfälische Aufnahmeeinrichtungen“ des Ministeriums für Inneres und Kommunales, insbesondere der Seiten 60 ff. werden berücksichtigt.

g.      Je Wohngebäude ist eine Gemeinschaftsküche vorzusehen, die es Bewohnerinnen und Bewohnern ermöglicht, Mahlzeiten zuzubereiten, Lebensmittel, Babynahrung etc. aufzubewahren.

3.     Das Gelände Overhammshof ist wegen seiner Randlage nur für eine Erstaufnahmeeinrichtung geeignet, eine spätere Nutzung als städtisches Übergangsheim wird ausgeschlossen. Weil das „Kutel“-Gelände schlecht an die örtliche Infrastruktur angebunden ist, wird die Stadt Essen beauftragt, für eine bessere Anbindung an den ÖPNV zu sorgen.

4.     Die Flüchtlingsunterbringung durch die Stadt erfolgt vorrangig in wohnungsähnlichen Übergangsheimen. Die Behelfsunterkünfte in Schulen sind zeitnah aufzulösen.Eine Unterbringung von Asylbewerbern in Turnhallen oder ähnlichen Einrichtungen lehnt der Rat entschieden ab. Auf den vom Rat der Stadt am 2.7.2014 beschlossenen Interimsstandorten Papestraße, Prosperstraße und Hatzperstraße sind vorübergehend Übergangswohnheime in Containerbauweise zu errichten.

5.     Die Standorte für die Übergangsheime sind so festzulegen, dass ein Mindestmaß an sozialer Infrastruktur (Schulen, Einkaufsmöglichkeiten) in leicht erreichbarer Nähe ist. Als Dauerstandorte für wohnungsähnliche Übergangswohnheime kommen deshalb in Betracht:

a.     Die Verwaltung soll den Mietvertrag für die Pregelstraße zur Unterbringungbesonders schutzbedürftiger Flüchtlinge (z.B. Frauen mit Kinder, Schwangere etc.) verlängern.

b.    Hubertstaße

c.     Stauseebogen

d.    Ruhrtalstraße/ Bahnhof Kettwig

e.     Rauchstraße/ Prosperstraße

f.     Mit dem Land NRW sowie dem Landschaftsverband Rheinland sollen Verhandlungen über die Standorte des ehemaligen Autobahnamtes in der Henri-Dunant-Straße und dem ehemaligen LVR-Klinikum in der Barkhovenallee geführt werden.

6.     Diese Flächen sind – sofern sie nicht sofort benötigt werden – als Reserveflächen für die Bebauung mit Übergangswohnheimen freizuhalten. Die konkreten Umsetzungspläne sind in den Fachausschüssen zu beraten.


Begründung:

 

Erfolgt mündlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hiltrud Schmutzler-Jäger            Gabriele Giesecke              Kai Hemsteeg