Anträge

Weiterentwicklung von Veranstaltungsformaten in der Innenstadt hier: "StraßenKunstSommer" als Alternative zur Großveranstaltung "Straßenkunstfestival"

die Fraktion DIE LINKE stellt zu dem o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag:

Zur fairen Bezahlung der Künstler:innen sollen keine Aufwandsentschädigungen, sondern Honorare gezahlt werden, die der Empfehlung des Bundesverbandes Freie Darstellende Künste entsprechen. Dazu sollen die Mittel aus der Stiftung zur Pflege der örtlichen Kunst entsprechend aufgestockt werden.

 

Begründung:

Auf der 1. Kulturfachtagung wurde die Frage der fairen Bezahlung von Künstler:innen breit diskutiert, unter anderem auch die Frage zur Höhe der Zahlung von Aufwandentschädigungen und Honoraren.

Bei der in der Vorlage beschriebenen Aufwandsentschädigung hat man weitere zu erbringende Leistungen, die mit der Teilnahme am Veranstaltungsformat anfallen, wie Bewerbung, Vorbereitung auf die Veranstaltung oder Proben nicht befriedigend bedacht.

Weder Hutgage noch Aufwandspauschale berücksichtigen die entsprechenden künstlerischen Leistungen. Je nach Projekt und Standort wird die übliche Hutgage außerdem unterschiedlich hoch ausfallen. Um zumindest eine „Mindestbezahlung“ zu gewährleisten, halten wir die Zahlung eines Mindesthonorars für angemessen und notwendig.

Die bisher im Finanzplan angegebenen Pauschalen für das Veranstaltungsformat „StraßenKunstSommer“ entsprechen nicht den üblichen Mindesthonoraren. Der Bundesverband der darstellenden Künste schreibt dazu:

„Unter Berücksichtigung der zusätzlichen finanziellen Belastung bei der in den freien darstellenden Künsten ausgeübten Freiberuflichkeit empfiehlt der BFDK für Vorstellungen ein Mindesthonorar in Höhe von 280,00 Euro (ohne KSK-Mitgliedschaft) bzw. von 250,00 Euro (mit KSK-Mitgliedschaft) sowie für Proben (pro Tag/pro Darsteller*in bzw. pro Tag/pro Akteur*in) ein Mindesthonorar in Höhe von 130,00 Euro (ohne KSK-Mitgliedschaft) bzw. von 105,­00 Euro (mit KSK-Mitgliedschaft). Die Empfehlung richtet sich gleichsam an alle Akteur*innen im Bereich der freien darstellenden Künste, d. h. sie dient als Mindesthonorar-Empfehlung sowohl für freie Theater, Veranstalter*innen und Fördermittelgeber*innen als auch für die Akteur*innen der Szene.“

Hinter diesen Empfehlungen sollten auch die Künstler:innenhonorare für das Veranstaltungsformat „StraßenKunstSommer“ nicht zurückfallen, weshalb die Mittel der Stiftung zur Pflege der örtlichen Kunst entsprechend zu erhöhen sind.