Anträge

Zukunft der Entsorgung in Essen

Die Ratsfraktion DIE LINKE beantragt rechtzeitig bis zur Ratssitzung am 25. Mai die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche möglichen Verstöße gegen die Compliance-Regeln und Rechtsverletzungen im Sinne des Strafrechts ergeben sich aus der gutachterlichen Compliance-Untersuchung bei der EBE zur sogenannten „Harmuth-Offensive“, wie z.B. der Verrat von Geschäftsgeheimnissen oder Untreue bzw. Anstiftung und Beihilfe zur Untreue?Welche weiteren Verstöße in der Unternehmensführung sind ggf. im Zuge der Aufarbeitung bekannt geworden?
  2. Inwieweit sollte die EBE benutzt werden, um den Wettbewerber (Hartmuth) zu schwächen, um eine Übernahme von Hartmuth durch Remondis zu erleichtern bzw. zu erreichen?
  3. War dieses Vorgehen mit der Stadt bzw. den Gesellschaftern abgestimmt?
  4. Wie beteiligt sich Remondis an der Aufklärung des Sachverhaltes und positioniert sich zu diesen Vorwürfen?
  5. Hat der Mitgesellschafter Remondis Druck auf den Aufsichtsrat bzw. einzelne Mitglieder ausgeübt?
  6. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht das Beteiligungsmanagement aus den möglichen Verstößen?Welche vertraglichen Regelungen und Kontrollmechanismen können neu geschaffen werden, um ähnliche mögliche Verstöße in Zukunft auszuschließen?
  7. Hat es bereits 2006 bei der EBE einen ähnlichen Vorfall gegeben, bei dem interne Daten bzw. Auftragsinformationen an Remondis weitergeleitet worden sind? Wenn ja, welche Konsequenzen haben sich damals daraus ergeben? Wurde deshalb der operative Bereich in die Verantwortung des städtischen Geschäftsführers verlagert?

Begründung:

Bereits am 25. Mai soll der Rat der Stadt über eine weitere mögliche Zusammenarbeit der EBE mit Remondis entscheiden. Eine so weitreichende Entscheidung bis in die nächste Wahlperiode 2028 hinein verantwortungsvoll zu treffen, ist unmöglich bevor nicht die offenen Fragen im Zusammenhang mit der sog. "Harmuth-Offensive" beantwortet worden sind. Denn es geht um eine Entscheidung mit erheblichen finanziellen Auswirkungen, die gegenseitiges Vertrauen voraussetzt. Mögliche im Raum stehende Rechtsverstöße durch Remondis beschädigen dieses Vertrauen. Bereits im Jahr 2016 hat die Verwaltung im Streit um Grundstücke in der Vorlage 1820/2016/2 festgestellt, dass die "für eine langfristige Partnerschaft wichtige vertrauensvolle Zusammenarbeit (mit Remondis) nicht selbstverständlich erschein(t)".