Barkhovenallee - Heike
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
der neue Wohnindex des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hat festgestellt, dass die Mietpreise im vergangenen Jahr in Essen besonders stark gestiegen sind. So lagen die Neuvertragsmieten im vierten Quartal 2024 um 8,2 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum. Nur in Berlin war der Anstieg mit 8,5 Prozent noch stärker.
Auch der Sechste Regionale Wohnungsmarktbericht 2024 des Regionalverbandes Ruhr bestätigt den Mietanstieg sowie einen starken Rückgang an öffentlich geförderten Wohnraum.
Die Verwaltung gibt in den Abwägungen zu den eingegangenen Stellungnahmen an, dass sich der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen zum 1.1.2023 auf 17.700 verringert hat. Das entspricht einem Bestand von ca. 4 Prozent und das, obwohl 50 Prozent unserer Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf geförderten Wohnraum haben.
Da Essen mit dem Bestand in der unteren Liga spielt, sollte aus unserer Sicht jeder Bebauungsplan viel stärker als bisher hinterfragt werden, wie groß der möglich zu schaffende Anteil an gefördertem Wohnraum sein sollte, um wenigstens etwas dem Abwärtstrend entgegenzusetzen. Schließlich liegt die Wohnbauflächenreserve in Essen laut RVR mit nur 0,25 Hektar/pro 1000 Einwohner im Ruhrgebiet auch im unteren Bereich der zur Verfügung stehenden Flächen.
Um den Teufelskreis aus zu wenig bezahlbarem Wohnraum – insbesondere Sozialwohnungen –, fehlenden Bauflächen und mangelnden Investitionen in den Bestand zu durchbrechen, ist es in der Regel sinnvoller, auf den Bau von Mehrfamilienhäusern statt Einfamilienhäusern zu setzen.
Das sollte auch in dem Fall aus unserer Sicht so sein, gibt es doch in Heidhausen weniger als 10 öffentlich geförderte Wohnungen bei 3.100 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Deshalb haben wir den Bebauungsplan der Verwaltung für die Fläche Barkhovenallee/Jacobsallee von Anfang an kritisch gesehen.
Das Verhältnis von öffentlich geförderten Wohnungsbaus zur Zahl der 50 Wohneinheiten auf der Fläche ist nicht stimmig. Mit dem Antrag von CDU/Grüne im Juni 2023 wurde dieses Verhältnis weiter verschlechtert.
Zwar wurde jetzt der Anteil der Einfamilienhäuser im Verfahren zugunsten des Erhalts des Wäldchens und einer lockeren Bebauung gesenkt und hervorgehoben, dass 60 % geförderter Wohnraum ergeben würde. Das bedeutet aber gerade mal 18 Wohneinheiten auf der Gesamtfläche, weil sich diese Zahl nur auf die ca. 30 Wohneinheiten des Geschosswohnungsbaus bezieht. Eine Zahl, die möglicherweise dann den Bestand an Sozialwohnungen in Heidhausen auf gerade einmal über 20 anwachsen lässt.
Hätte es nicht die Möglichkeit gegeben, in dieser so attraktiven Wohngegend durch eine andere Anordnung der Gebäude weiteren Geschosswohnungsbau auf der Fläche anzuordnen, bei gleichzeitiger Beachtung der gewachsenen Siedlungsstruktur der 80iger Jahre?
Mit dem Bau von Mehrfamilienhäuser zugunsten von Einfamilienhäusern hätte man dafür gesorgt, dass insgesamt mehr Wohnungen entstehen könnten und damit auch mehr Sozialwohnungen. Mehr Essener*innen hätten mit Wohnberechtigungsschein von dieser besonderen Wohnlage profitieren können. Da das nicht geschieht, lehnen wir die Verwaltungsvorlage ab.