Einrichtung eines Kriminalpräventiven Rates

Reden

mit dieser Vorlage soll durch Verwaltung und Rat über die Wiederbelebung des kriminalpräventiven Rates entschieden werden, um die Planung, Koordination und Steuerung von präventiven Maßnahmen zu verbessern. Wir schaffen damit hoffentlich eine Struktur, bei der es vor allem um sozialpädagogische und stadtplanerische Konzepte im Sinne der Prävention geht, denn „Vorbeugen ist besser als Heilen“ und am Ende sicherlich auch noch kostengünstiger.

 

Es erscheint uns sinnvoll, schon jetzt die Eigenständigkeit von Themen zu betonen und das mit der Erweiterung der thematischen Arbeitsgruppen zu verknüpfen. Zum Gelingen von Prävention braucht es eine weitere Mitwirkung jener, die im Plenum unter Kooperationspartner noch nicht genannt worden sind, wohl wissend, dass in der Vorlage steht, dass die Aufzählung nicht abschließend ist:

 

So regen wir an, dass in die Reihe der Kooperationspartner folgende aufzunehmen sind:

Vertretungen von Gewerkschaften, die bereits früher erfolgreich in dem Rat mitgearbeitet haben, wenn Themen besprochen wurden, mit denen sie zu tun haben;

die Essener Frauenberatungszentren, denn sie leisten in Sachen Beratung von Frauen, die unter häuslicher, körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt leiden, tagtäglich Großartiges für die Schaffung neuer Lebensperspektiven. Hier weist die Essener Polizeistatistik aus, dass die Zahl von sexuellen Nötigungen/Übergriffen in besonders schweren Fällen wieder steigt. Im November 2021 hat man 23 Fälle festgestellt, eine Verdopplung der Fälle im Vergleich zu vor 5 Jahren bei einer zum Glück sehr hohen positiven Aufklärungsrate von über 83 Prozent. Allerdings ist auch klar, dass von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist.

Aufnehmen wollen wir auch die Bezirksvertretungen, denn Prävention läuft am besten dort, wo die Menschen leben - also vor Ort in den Stadtteilen
 

auch Essener Mietervereine des DMB NRW, wie die Mietergemeinschaft Essen gehören mit ins Boot . Denn bei städtebaulichen Überlegungen zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls in den Quartieren reicht die Sichtweise von Eigentümern und Wohnungsunternehmern nicht aus. Es bedarf daher der Einbindung der Sicht von Mieterinnen und Mietern.

Gerade bei diesem Themenfeld wäre es aus unserer Sicht auch sinnvoll zu überlegen, wie man beispielsweise diese städtebauliche Fragen schon in Bauleitplanverfahren und der Erteilung von Baugenehmigungen mit potentiellen Investoren stärker integrieren kann.

Wir hoffen, dass der neue Kriminalpräventive Rat daran anknüpfen kann, was der damalige präventive Rat erreicht hat. So hat dessen Arbeit dazu beigetragen, dass sich die Bedingungen für die Frauen in der Straßenprostitution an der Gladbecker Straße verbessert haben. Der  Drogenkonsumraum in der Hoffnungsstraße, angedockt bei der Suchthilfe Direkt, ist entstanden und es wurde mehr für die soziale Betreuung von Obdachlosen getan. Außerdem wurden Lösungen gesucht und gefunden, die Probleme mit der Trinkerszene am Hauptbahnhof  in den Neunziger Jahren nicht nur repressiv, sondern vorrangig sozialarbeiterisch anzugehen.

Das und der Ausbau von Unterstützungs- und Betreuungsformen wäre ohne die wissenschaftliche Begleitung durch die Universität Duisburg-Essen so nicht zu denken gewesen. Denn die wissenschaftliche Begleitung hat für eine objektive Sichtweise auf gesellschaftliche Probleme gesorgt und damit einer stumpfen law-and order-Politik das Wasser abgegraben. Deshalb halten wir es auch für wichtig, dass eine wissenschaftliche Begleitung in allen Fachgruppen grundsätzlich möglich ist und nicht nur beim Wissenschaftlichen Beirat verhaftet bleibt. Da greift uns an dieser Stelle die Vorlage zu kurz, wenn sie formuliert: „Der Beirat kann sich z.B. aus jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter der Hochschule für Polizei und Verwaltung (HSPV) sowie der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) sowie weiteren themenbezogenen Wissenschaftlern zusammensetzen.“ Hier gehören mit der Uni Duisburg-Essen vor allem auch Vertreterinnen oder Vertreter aus den Bereichen Sozialwissenschaften, Pädagogik und Psychologie dazu.

Die Leistung der neuen Struktur des Kriminalpräventiven Rates wird sich am Ende an der Umsetzung von konkreten Projekten vor Ort messen lassen, die dann hoffentlich aus dem Projektstatus herausgeführt und verstetigt werden können. Ansonsten bleibt das Ganze eine Art Papiertiger, ohne Wirkung. 

Warum sage ich das? Bereits vor fünf Jahren hat das Städtenetz „Soziale Stadt NRW“ ihre Untersuchungen bezogen auf die Wirksamkeit ihrer  Maßnahmen bei Sicherheit, Kriminalprävention und Sozialraumorientierung am 5. September 2017 in Bochum vorgestellt. Schon damals hätte man anfangen können, diese positiven Beispiele guter Praxis zu verstärken, denn wichtiger als jeder repressive Ansatz ist es, Straftaten vorzubeugen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt von Grund auf zu stärken.

Hier wurde wissenschaftlich untersucht und herausgearbeitet, dass es unter anderem besonders wichtig ist, die Risikofaktoren in der Bevölkerung, wie Armut und Benachteiligung zu minimieren. Dafür bedürfe es  der Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung - vor allem von Kindern und Jugendlichen, passgenaue Maßnahmen zur Stärkung der individuellen und sozialen Entwicklung von benachteiligten Bevölkerungsgruppen, zugeschnitten auf die jeweilige Bedarfssituation in dem Stadtteil und als zentralen Ansatz insbesondere Formen des sozialen Managements und der Vernetzung zur Durchführung eines solchen integrierten Programmansatzes.

Erfahrungen zu den Projekten der Sozialen Stadt gibt es eine Menge in der Stadt. Diese aufzugreifen, zu übertragen und aktiv solche Strukturen zu stärken, wird entscheidend für den Erfolg und die Nachhaltigkeit der Maßnahmen sein.