Freiflächen-Solarenergieanlagen Hier: Realisierungskonzept Antrag CDU/Grüne

Dass die Verwaltung der Stadt beauftragt wird, ein Konzept zur Installation von Freiflächen-Solarenergieanlagen zu erstellen, halten auch wir für einen guten Ansatz zur Erhöhung der Nutzung von Potenzialen der erneuerbaren Energien.

Das beantragte Realisierungskonzept wird zeigen, inwieweit man über die unterschiedlichen Formen von Freiflächensolaranlagen einen Trendwechsel in Sachen Solarenergiegewinnung innerhalb der Stadt erreichen kann. Schließlich zeigt der 2. Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Grünen Hauptstadt Europas auf, dass es zwar beim Erreichen des Zieles 10 Erneuerbare Energien und Energieeffizienz einen positiven Trend bei der „Nutzung der Potenziale der erneuerbaren Energien (ein Drittel der Stromversorgung durch Solarenergie bis 2050) gibt. Sollte es aber in dem Tempo weitergehen, könnte es zu einer Zielverfehlung/Verzögerung kommen.

Schließlich hatten wir im Januar letzten Jahres ca. 2.600 Photovoltaikanlagen, rein rechnerisch genug Strom erzeugen, um ca. 6.000 Haushalte zu versorgen.

Legt man den Maßstab des einen Drittels an, bräuchten wir einen massiven Ausbau der Anlagenmenge um ca. 94.000, um weitere Haushalte in der Stadt mit Solarstrom versorgen zu können (aktuelle Haushalte in Essen 310.000) und dass in den letzten 10 Jahren gerade mal ca. 1250 Anlagen hinzugekommen sind, zeigt, dass wir hier nicht auf der Überholspur sind.

Da die Freiflächensolaranlagen allein nicht den gewünschten Effekt bringen können, halten wir es für notwendig auch beim Bau von Solaranlagen auf den Dächern der Stadt am Ball zu bleiben. Schließlich geht es neben Fragen des Klimaschutzes auch darum, auf kommunaler Ebene nach Lösungen zu suchen, wie die Mieterinnen und Mieter durch den Einsatz von Photovoltaikanlagen von den hohen Stromkosten entlastet werden können.

Bei der Erarbeitung des beantragten Konzeptes halten wir es deshalb auch für wichtig zu ermitteln,

  • welche Potentiale auf welchen Flächen damit wirklich kurz,- mittel- und langfristig konkret gehoben werden können und
  • welche Widerstände (Probleme) es ggf. bei der Entwicklung einzelner Flächen gibt und welche eigentums- und planungsrechtlichen sowie, naturschutzfachlichen Belange es gibt. Denn auch Freiflächensolaranlagen kommen ab einer bestimmten Größe nicht ohne Bauleitplanung aus.

Darüber hinaus sollten dort auch klare Aussagen zu finden sein, welche der verschiedenen Arten von Freiraumsolaranlagen unter Beachtung ökologischer Kriterien und des Landschaftsbildes möglich sein könnten.

Neben dem räumlichen Konzept bedarf es auch hier unbedingt einer Mitnahme der Bürgerinnen und Bürger, um die größtmögliche Akzeptanz für Solaranlagen im Freibereich zu erreichen.

Deshalb halten wir es für wesentlich, dass unter dem Punkt Beteiligung Dritter im Antrag von Grünen und CDU in dem Konzept Beteiligungsformate bis hin zu möglichen Betreibermodell von Bürgerinnen und Bürgern, Handwerksunternehmen oder auch Solargenossenschaften skizziert werden. Wie können diese Anteilseigner*innen werden und dass unabhängig der Verteilung der Standorte für die Freiflächensolaranlagen in den einzelnen Bezirken der Stadt?

Wie man das im Bereich der Windenergie organisieren kann, zudem Bürgerinteresse und Mitwirkung schafft und dabei Klimaschutz und nachhaltige Energieversorgung miteinander verbindet, haben bspw. die Betreiber des Windparkes Asseln in der Stadt Lichtenau vorgemacht.

Wir werden dem Antrag heute zustimmen und uns das spätere Konzept hinsichtlich der Bürgerbeteiligung und der Partizipation Dritter näher ansehen.

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