Neufassung der Parkgebührenordnung und Bewohnerparken
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörende,
wir werden der Neufassung der Gebührenordnung für das Parken zustimmen ebenso wie der Erhöhung der Bewohnerparkgebühren und der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung am Baldeneysee.
Denn öffentlicher Raum ist knapp und die Flächen sind teuer. Deshalb macht angesichts einer steigenden Zahl von Autos in dieser Stadt eine Anhebung der Parkgebühren Sinn, ebenso wie die Erhöhung der Gebühren des Bewohnerparkens. Selbst mit der jetzigen Erhöhung der Parkgebühren in der City ist z.B. für eine vierköpfige Familie das Parken dort immer noch deutlich billiger als die Fahrt mit Bus und Bahn. Dieses Missverhältnis bleibt auch nach dieser Erhöhung bestehen. 90 Minuten Parken kosten jetzt 5 Euro statt vorher 3,70 Euro. Eine 4er-Karte der Preisstufe A kostet für Erwachsene 12,50 Euro und für Kinder 7,00 Euro. Das macht für vier Personen hin und zurück fast 20 Euro. Eine Lenkungsfunktion durch die Erhöhung der Parkgebühren funktioniert so wohl bestenfalls nur bei denjenigen, die über Monatskarten oder das Deutschlandticket verfügen.
Angesichts der aktuellen Bodenpreise fällt auch die erste Erhöhung nach zwanzig Jahren für das Bewohnerparken von 30,70 auf 75 Euro moderat aus. Auch hier gilt, dass Städte nicht in erster Linie Parkplätze sein sollten. „Wer im knappen, öffentlichen Raum parken will, muss auch bereit sein, dafür zu zahlen“, stellt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages zurecht fest. Trotzdem sollte es die Möglichkeit einer sozialen Staffelung bestehen, weil diese Erhöhung die Menschen unterschiedlich fianziell belasten wird. So mancher kann die 70 Euro im Jahr locker verschmerzen, bei anderen wird es schon schwieriger.
Leider ist aber eine soziale Staffelung, die wir befürworten, nicht vorgesehen, weil dafür die gesetzliche Grundlage fehlt. Aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Städtetages besteht an dieser Stelle Nachbesserungsbedarf durch den Bundes- sowie auch durch die Landesgesetzgeber. Dem können wir uns nur anschließen. Sollte diese Stafflung möglich werden, halten wir eine entsprechende Anpassung der Gebührenordnung für notwendig. Eine Differenzierung nach Fahrzeuggröße und -gewicht, so wie es in Münster praktiziert und in Köln diskutiert wird, halten wir auch für überlegenswert. So hat auch der Aachener Stadtrat erst kürzlich eine Regelung eingeführt, wonach sich die Gebühren nach der qm-Größe der Autos richten.
Wir befürworten auch, dass eine neue Parkzone 4 für Erholungsgebiete eingeführt wird und jetzt zuerst für den Baldeneysee. Allerdings finden wir eine Tagesgebühren für 24 Stunden von 5,00 Euro bereits ab einer Parkdauer von zwei Stunden für zu hoch, wenn man davon ausgeht, dass viele Essenerinnen und Essener die Gegend um den See für Freizeitgestaltung, Sport und Naherholung nutzen. Die Anbindung des Baldeneysees mit Bus und Bahn ist nicht besonders gut, insbesondere nicht für ältere Menschen, so dass die Anfahrt mit dem Auto für viele mehr oder weniger alternativlos ist.
Deshalb haben wir die Anregung eines Bürgers aufgenommen und beantragen, dass die volle Tagesgebühr erst ab einer Dauer von drei Stunden zu errichten ist. Die Staffelung bis zu dieser Dauer ist natürlich dann so anzupassen, dass die einzelnen Einheiten dementsprechend günstiger gestaltet werden.
Den Antrag von EBB und FDP lehnen wir ab, am Baldeneysee überhaupt keine Parkgebühren einzuführen. Denn auch am Baldeneysee und an anderen Erholungsgebieten gilt es, dass die Nutzung von knappen öffentlichen Raum auch bezahlt werden muss. Die anderen Punkte Ihres Antrages lehnen wir aus demselben Grund auch ab.
Den Antrag von CDU und Grüne unterstützen wir, weil es noch mal deutlicher formuliert, in welche Richtung die Gespräche mit den Vereinen und Anrainern geführt werden sollen.