Parken in Wohngebieten

die Ratsgruppe Die Linke lehnt den Antrag der EBB ab. Der Antrag greift aus unserer Sicht zu kurz, da er sich ausschließlich auf Werbeanhänger bezieht.

Grundsätzlich halten wir Sondernutzungsgebühren nur dann für sinnvoll, wenn sie auch tatsächlich erhoben und kontrolliert werden. In diesem Zusammenhang stellen wir uns die Frage, ob der Kommunale Ordnungsdienst dafür wirklich einen zusätzlichen Antrag oder Auftrag braucht – das sollte zum Tagesgeschäft gehören.

Sinnvoller wäre es, die Verstöße im öffentlichen Raum systematisch zu erfassen – etwa durch regelmäßige Statistiken, aus denen auch Schwerpunkte bei unerlaubter Werbung ersichtlich werden. Laut Antragstext scheint die EBB diese „Hotspots“ ja bereits zu kennen.

Wir halten unseren Antrag für zielführender. Die Verwaltung soll prüfen, in welchen besonders belasteten Wohngebieten das Parken auf PKW beschränkt werden kann und besonders große Fahrzeuge wie Camper, Wohnmobile, Transporter und Werbeanhänger ausgeschlossen werden können.

Die Verwaltung hat in ihrer Antwort auf unsere Anfrage vom Dezember  darauf hingewiesen, dass in begründeten Fällen und in klar begrenzten Räumen wie Wohngebieten durch Beschilderung das Parken auf bestimmte Fahrzeugarten eingeschränkt werden kann. 

Das ist konkret, rechtssicher und durch den KOD besser kontrollierbar und dokumentierbar.