Raadter Straße

Reden

Die Bebauung der Fläche der ehemaligen Gärtnerei soll endgültig zu den Akten gelegt werden. Das wollen wir als Linke, gemeinsam mit DIE PARTEI und der Tierschutzpartei mit unserem Antrag erreichen. Die mit dem Ratsbeschluss von 2019 in das Arbeitsprogramm Bauleitplanung aufgenommene Fläche 308 – Raadter Straße in Haarzopf soll wieder aus dem Arbeitsprogramm herausgenommen werden. DIE LINKE hatte im Dezember 2019 von Anfang an ebenso wie die Grünen gegen die Entwicklung einer Bauleitplanung für die Fläche der ehemaligen Gärtnerei in Essen-Haarzopf gestimmt. Zu diesem Zeitpunkt war noch gar nicht bekannt, dass es bereits eine Vereinbarung der Verwaltung mit einem Investor gab, drei Doppelhäuser direkt daneben zu bauen. Auch den Teilnehmer*innen des Forums „Wo sollen wir wohnen?“ wurde diese wichtige Hintergrundinformation vorenthalten.

 

Nach Aussage der Verwaltung gab es für die drei Doppelhäuser nur deshalb eine Ausnahmegenehmigung nach § 35 Baugesetzbuch, weil die Besitzer der ehemaligen Gärtnerei sich im Gegenzug verpflichteten, die Fundamente der Gärtnerei auf der benachbarten ehemaligen Betriebsfläche abzureißen und die Fläche zu entsiegeln. Genau diese Flächen hat die Verwaltung dann Ende 2018 im Forum „Wo sollen wir wohnen?“ als für eine Bebauung geeignet vorgeschlagen.

Das Ganze gleicht einem Possenspiel. Die Begründung der Verwaltung für die Baugenehmigung im Außenbereich trägt offensichtlich nicht und hätte auch nach Auffassung der Bezirksregierung nicht erteilt werden dürfen. Wenn die praktisch als „Ausgleich“ für den Bau der drei Doppelhäuser entsiegelte Fläche der ehemaligen Gärtnerei nun doch noch bebaut würde, würde das dem Ganzen die Krone aufsetzen. Der angebliche ökologische Vorteil wäre wenige Jahre nach dem Bau der drei Doppelhäuser endgültig dahin. Das darf nicht passieren! Und dagegen wendet sich zu Recht auch die örtliche Bürgerinitiative „Finger weg von den Freiflächen“.

Deshalb ist auch der Antrag der schwarz-grünen Koalition enttäuschend. Obwohl völlig klar ist, dass die Verwaltung die drei Doppelhäuser im Außenbereich nur genehmigt hat, weil sich der Investor verpflichtete, als Ausgleich die daneben liegenden Flächen der ehemaligen Gärtnerei zu entsiegeln, will Schwarz-Grün an der Bebauung von rund zwei Dritteln der Fläche festhalten. Das ist nicht nachzuvollziehen, zumal die Bezirksregierung die Errichtung der Häuser auf Grund einer Ausnahmegenehmigung für nicht zulässig gehalten hat.

Damit ist den Investoren zu weit entgegen gekommen worden. Dieser Vorwurf drängt sich jetzt auch gegenüber der Mehrheitskoalition auf. Die Grünen, die die Bebauung der Fläche vor den letzten Kommunalwahlen wie DIE LINKE abgelehnt haben, lassen sich offensichtlich wieder auf Kompromisse ein, die sich an den Interessen der Bauwirtschaft orientieren und öffentliche Belange zurückstellen.

Wie auch „Finger weg von den Freiflächen“ halten wir als LINKE daran fest, dass die Fläche der ehemaligen Gärtnerei unter den jetzigen Umständen erst Recht frei bleiben muss. Wir erhalten unseren gemeinsamen Antrag mit den Gruppen Tierschutz und Partei gegen die Änderung des Flächennutzungs- und die Aufstellung eines Bebauungsplans aufrecht.