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Grundsteuer B nicht angleichen!

Die Linke im Rat der Stadt Essen kritisiert die geplante Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz bei der Grundsteuer B. Nach dem Vorschlag der Verwaltung sollen Wohn- und Nichtwohngrundstücke nun einheitlich mit 925 Prozent besteuert werden. Das belastet Wohngrundstücke deutlich stärker, während Geschäftsgrundstücke und andere Nichtwohngrundstücke entlastet werden.

Dazu erklärt Eliseo Maugeri, Co-Fraktionsvorsitzender der Fraktion Die Linke: „Die geplante Angleichung der Hebesätze verschärft die soziale Schieflage auf dem Essener Wohnungsmarkt. Wohnen wird teurer, während Geschäftsgrundstücke entlastet werden. In einer Zeit, in der Mieten, Nebenkosten und Lebenshaltungskosten immer weiter steigen, darf die Stadt die Belastungsverschiebungen der Grundsteuerreform nicht auf Mieter:innen und selbstnutzende Eigentümer:innen abwälzen. Das ist sozialpolitisch falsch!“

Die Linke hat deshalb beantragt, die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz nicht weiterzuverfolgen. Stattdessen soll die Verwaltung bis zum 30. Juni 2026 eine überarbeitete Satzung mit differenzierten Hebesätzen für Wohn- und Nicht-wohngrundstücke vorlegen. Dabei soll die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung berücksichtigt und die Begründung der Differenzierung rechtlich tragfähig nachgeschärft werden. Ziel ist eine Lösung, die rechtssicher ist und Wohnen nicht weiter verteuert.

Sollte eine überarbeitete Satzung für 2026 nicht rechtzeitig möglich sein, fordert Die Linke spätestens für 2027 ein Konzept für eine sozial gerechte Grundsteuererhebung. Dazu gehören differenzierte Hebesätze, die Prüfung einer Grundsteuer C für unbebaute baureife Grundstücke sowie weitere Instrumente gegen Bodenspekulation. Die Linke fordert eine Boden- und Steuerpolitik, die Wohnen schützt und sich am Gemeinwohl orientiert statt an Renditeerwartungen auf dem Wohnungsmarkt.

Maugeri schließt ab: „Die bisherigen Gerichtsentscheidungen verbieten differenzierte Hebesätze nicht grundsätzlich. Essen muss deshalb prüfen, wie die Satzung besser begründet und rechtlich tragfähig ausgestaltet werden kann. Statt einer vorschnellen Angleichung zulasten des Wohnens brauchen wir eine rechtssichere und sozial gerechte Lösung.“

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