Selbstbestimmungsgesetz im Stadtgebiet
Seit dem 01. November 2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Ein Gesetz welches die freie geschlechtliche Selbstbestimmung von Menschen garantieren soll.
Vor diesem Hintergrund stellt die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Essen folgende Fragen:
- Mit welchen Maßnahmen stellt die Stadt sicher, dass frühere Namen und Geschlechtseinträge nicht unbefugt offengelegt werden? Erfolgen automatisierte Datenübermittlungen von SBGG-Änderungsdaten an andere Behörden wie z.B Sicherheitsbehörden?
- Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um Diskriminierung von trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen in städtischen Einrichtungen zu verhindern?
Hier findet Ihr die Antwort der Verwaltung.
