Parkregelungen im öffentlichen Raum
Sehr geehrter Herr Schoch, sehr geehrte Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kufen,
die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Essen beantragt, der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfielt, die Bezirksvertretungen nehmen zur Kenntnis und der Rat der Stadt beschließt:
Dem Beispiel anderer Kommunen in Nordrhein-Westfalen folgend wird in Gebieten mit hohem Parkdruck das Parken bestimmter, vor allem übergroßer Fahrzeuge im öffentlichen Raum untersagt.
Dies umfasst insbesondere Fahrzeuge, die eine Länge von fünf Metern überschreiten sowie alle Anhänger, mobile Aufsteller, Kleintransporter, Lkw, Wohnmobile, Wohnanhänger, Caravans sowie vergleichbare Fahrzeuge.
Für Fahrzeuge, die im Rahmen eines konkreten Einsatzes vor Ort benötigt werden (z. B. durch Handwerksbetriebe oder Paketdienste), sollen Ausnahmeregelungen vorgesehen werden.
Als Gebiete mit hohem Parkdruck gelten alle bestehenden sowie künftig eingerichteten Bewohnerparkzonen sowie alle weiteren Gebiete, die durch Zählungen der Stadt als solche erkannt werden.
Begründung:
In zahlreichen Quartieren des Essener Stadtgebiets besteht ein erheblicher Parkdruck, der regelmäßig zu Konflikten zwischen Anwohnenden sowie weiteren Verkehrsteilnehmenden führt. Die Ausweisung von Bewohnerparkzonen, tragen zur Entlastung bei, reichen jedoch nicht aus, um den Flächenkonflikt nachhaltig
zu lösen.
Eine wichtige Ursache ist die zunehmende Inanspruchnahme des öffentlichen Parkraums durch übergroße Fahrzeuge, die zum Teil dauerhaft auf öffentlichen Flächen abgestellt werden. Diese beanspruchen nicht nur überdurchschnittlich viel Fläche, sondern beeinträchtigen durch ihre Bauhöhe zusätzlich die Verkehrssicherheit, besonders im Kreuzungs- und Einmündungsbereich. Darüber hinaus verschärft das dauerhafte Abstellen von Anhängern die angespannte Parksituation zusätzlich. Die derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten zur Ahndung sind begrenzt und mit hohem Kontrollaufwand verbunden.
Andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben daher bereits einschränkende Regelungen eingeführt. So werden in Münster und Köln übergroße Fahrzeuge gänzlich aus Bewohnerparkzonen ausgeschlossen, während es in anderen Kommunen gestaffelte Sätze gibt, die den unterschiedlichen Raumkonsum abbilden. Die Stadt Essen hat sich zuletzt gegen die Staffelung der Gebühren entlang der Fahrzeuggröße in Bewohnerparkzonen entschieden, sodass der Ausschluss der genannten Fahrzeuge als geeignetes Instrument übrig bleibt.
Die vorgeschlagene Regelung schafft klare, leicht überprüfbare Kriterien und trägt zu einer gerechteren Verteilung des knappen öffentlichen Raums bei. Zugleich greift sie einen offenkundigen Willen der ortsansässigen Bevölkerung auf. Dieser wurde unter anderem im Rahmen der Informationsveranstaltung am 10. Februar in der Margarethenhöhe formuliert und wird durch zahlreiche Eingaben aus Stadtteilen wie Holsterhausen und Rüttenscheid sowie dem Bereich Palmbuschweg oder Weuenstraße ergänzt.
Fahrzeuge, die zu einer der genannten Gruppen gehören und aktuell noch einen Bewohnerparkausweis haben, verlieren diese Berechtigung mit Ablauf des aktuellen Zeitraums. Ebendies gilt für geteilte Berechtigungen, also einem Bewohnerparkausweis für mehrere Fahrzeuge mit unterschiedlichen Kennzeichen. Für Fahrzeuge, die im Rahmen eines momentanen Einsatzes vor Ort benötigt werden (z. B. durch Handwerksbetriebe oder Paketdienste), sollen hingegen Ausnahmeregelungen vorgesehen werden. Ein sogenannter Handwerkerausweis ist dafür ungeeignet, weil er nicht an einen konkreten Einsatz vor Ort gebunden ist.
