Anfragen

Aktenführung bei Gebührenbescheiden

Weil "jegliche ordentliche Aktenführung" in einem Gebührenbescheid gefehlt hat (so das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nach einem Pressebericht), musste die Stadt Essen bei einem gerichtlichen Vergleich mit dem Kronenberg Center-Eigentümer einen Abschlag von 50.000 Euro hinnehmen. Hinzu kommen noch mehreren tausend Euro Gerichts- und Anwaltskosten.

Die Fraktion DIE LINKE bitte in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1.     Gibt es in der Bauverwaltung bei der Erstellung von Gebührenbescheiden eine Berichts- und Dokumentationspflicht?

2.     Wenn ja, warum wurde sie in diesem Fall nicht eingehalten?

3.     Wenn nein, warum nicht? Wie kann gewährleistet werden, dass sich solche Fälle zukünftig nicht wiederholen?

4.     Liegt es am Personalmangel, dass die ordentliche Aktenführung unterblieben ist?