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Anfragen

Anpassung der Mietobergrenzen ab 01.09.

die Ratsfraktion DIE LINKE bittet um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie viele Empfänger von Kosten der Unterkunft nach dem SGB II leben in Wohnungen, deren Mieten zum Stichtag 31. August 2020 über den Mietobergrenzen liegen und die deshalb die Mietdifferenz aus eigenen Mitteln finanzieren?
     
  2. Wieviele KdU-Empfänger nach dem SDGB II überschreiten die Mietobergrenzen zum Stichtag 31. August um bis zu 5 Prozent, zwischen 5 und 10 Prozent, zwischen 10 und 15 Prozent, zwischen 15 und 20 Prozent und um über 20 Prozent?
     
  3. Wie setzen sich diese Haushalte zusammen, gestaffelt nach Haushaltsgrößen?
     
  4. Wie viele dieser Haushalte werden nach der Anpassung der Mietobergrenzen ab dem 1. September mit ihren Mieten innerhalb der Mietobergrenzen liegen?

 

Hier findet ihr die Antwort der Verwaltung.

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