Anfragen
Ebenerdiger Verlauf des Radschnellweges Ruhr (RS1)
1. Inwieweit ist der am 18.05.2017 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung beschlossene Antrag 0757/2017/SPD/CDU, der einen ebenerdigen Verlauf des Radschnellweges RS1 priorisiert, mit dem „Grundsatz 45: Trassenfreihaltung“ im Regionalen Flächennutzungsplan der Städteregion Ruhr vereinbar?
2. Wie will die Verwaltung dem Auftrag im Beschluss nachkommen, falls ein ebenerdiger Verlauf des RS1 mit dem „Grundsatz 45“ nicht vereinbar ist?
3. Sollte der Auftrag im Gegensatz zum „Grundsatz 45“ stehen, warum hat die Verwaltung bisher nicht darüber informiert?
