Anfragen

Flächennutzung und Nutzungsrestriktionen

Im Bericht der Projektgruppe Wirtschaftsflächen des „Stadtentwicklungsprojektes Essen 2015+“ von 2007 wird festgestellt, dass „… auf der Grundlage der gegenwärtig bekannten Reserveflächen … auf eine Ausweisung von neuen Industriegebieten verzichtet (wird).“ Und: „Die ausgewählten Wirtschaftsflächen sind zu optimieren (qualifizieren, nachverdichten und gestalten).“

Laut Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr wmr GmbH sind in Essen 54,74 % bzw. 67,97 ha aller gewerblich-industriellen Potenziale mit Restriktionen belegt.

Vor diesem Hintergrund bitte die Fraktion DIE LINKE um die Beantwortung folgender Fragen:

 1.     Gibt es eine Übersicht und Bestandsanalyse über die im „Stadtentwicklungsprojektes Essen 2015+“ genannten Reserveflächen, etwa in Form eines Flächenkatasters nicht genutzter bebauter und unbebauter Gewerbe- und Wohnflächen?
Wenn ja, welche Flächen sind darin konkret erfasst?

2.     Welche konkreten Nutzungsrestriktionen haben die genannten Flächen jeweils? Werden die Kategorien der Restriktionen im Einzelnen erfasst?

3.     Welche Maßnahmen hat die Verwaltung seit 2007 eingeleitet, um Flächen mit Restriktionen zu optimieren?

4.     Welche Strategie verfolgt die Verwaltung zum systematischen Abbau von Nutzungsrestriktionen und welche Hilfestellung und Beratung leistet sie diesbezüglich für Investoren?

5.     Wurde in der Vergangenheit öffentlich-rechtliche Verträge ausgehandelt, die Investoren bei einem möglichen Weiterverkauf einer belasteten Fläche von der Haftung freistellen? Ist die Verwaltung oder die Wirtschaftsförderung Essen GmbH in der Lage, hierbei Hilfestellung zu geben?

6.     Werden Gewerbe- und Wohnflächen unter 2.000 qm erfasst, und wenn ja wie?

 

Antwort der Verwaltung