Anfragen

Sachstand zum Corona-Virus

Die Stadt Essen hat verschiedene politische Kundgebungen u.a. zum 1. Mai mit dem Verweis auf die aktuell geltenden Hygienevorschriften nicht gestattet, obwohl die Veranstalter ein Hygienekonzept hatten. Gleichzeitig kam es zu unangemeldeten Demonstrationen, die zu Gefährdungen von Menschen geführt haben, weil dort die derzeit geltenden Hygieneregeln nicht eingehalten worden sind. Vor diesem Hintergrund bittet die Ratsfraktion DIE LINKE die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele und welche Versammlungen wurden durch städtische Behörden seit dem 11. März, mit Hinweis auf die Regelungen des Pandemiegesetzes NRW sowie die Hygienestandards, untersagt?

2. Wie viele und welche Versammlungen, die durch städtische Ämter Essens untersagt wurden, durften nach Prozessen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bzw. des Oberverwaltungsgericht Münster trotzdem stattfinden?

3. Wird die Stadt Essen weiterhin Versammlungen untersagen, deren Veranstalter über ein schlüssiges Hygienekonzept verfügen?

4. Was unternimmt die Stadt gegen die Veranstalter*innen von Demonstrationen, bei denen  ganz bewusst gegen Abstandsregelungen und andere Auflagen verstoßen wird?

5. Wird das Ordnungsamt versuchen, mit den Organisator*innen bzw. den bekannten Teilnehmer*innen der sog. Hygiene-Demonstrationen im Vorfeld in Kontakt zu treten?

6. Was plant die Stadt zu tun, um den Mindestabstand zwischen den Teilnehmenden zu garantieren?

7. Wie lange/bis zu welchem Stichtag wird die Stadt/die städtischen Behörden für Versammlungen (mit)verantwortlich sein und nicht wie üblich die örtliche Polizeibehörde?