Anfragen

Schrottimmobilien

1. Wie viele Bewohnerinnen und Bewohner waren von Räumungen im Rahmen von Unbewohnbarkeitserklärungen auf Grundlage des Wohnungsaufsichtsgesetzes NRW betroffen?

2. Wie viele dieser Betroffenen konnten auf eigene Initiative Ersatzwohnraum finden?

3. Wie vielen Betroffenen wurde durch Vermittlung bzw. Bereitstellung der Stadt Essen Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt, aufgeschlüsselt nach Art des Wohnraums?

4. Hat die Stadt Essen von ihrem Recht Gebrauch gemacht, den Eigentümer bzw. einen anderen Verfügungsberechtigten zur anderweitigen Unterbringung der Betroffenen zu veranlassen? Wenn ja, in wie vielen Fällen? Wenn nein, wieso nicht?

5. Welcher Wohnraum gilt nach §8 Absatz 3(3) (WAG NRW) als angemessener Ersatzwohnraum?

6. Wie viele Wohnungen bzw. Häuser wurden nicht für Unbewohnbar erklärt, weil kein geeigneter Ersatzwohnraum zur Verfügung stand bzw. steht?

Antwort der Verwaltung