Anfragen

Stadtwerke-Anteile

seit Oktober 2020 gehört das ehemalige Tochterunternehmen von RWE, die Innogy SE, zu E.ON und wurde zur Westenergie. Damit gingen auch seit Oktober 2020 gehört das ehemalige Tochterunternehmen von RWE, die Innogy SE, zu E.ON und die Stadtwerke-Anteile auf die Westenergie über. Vor diesem Hintergrund stellt die Ratsfraktion DIE LINKE folgende Fragen:

  1. Gibt es im Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Essen AG eine Sonderkündigungsklausel  bei einem Eigentümerwechsel bezüglich der Stadtwerke-Anteile, wie etwa eine Change-of-Control-Klausel oder ähnliches bzw. gibt es möglicherweise zusätzliche Verträge, in denen eine solche oder ähnliche Klausel enthalten ist?  
  2. Falls ja, wie lautet der genaue Inhalt dieser Klausel und welche Fristen gelten für diese Klausel?
  3. Wenn eine solche Klausel besteht, wann sollten die politischen Gremien darüber informiert werden?

Hier findet Ihr die Antwort der Verwaltung.