Anträge
Einrichtung eines Gestaltungsbeirates
Die Ratsfraktion Die Linke beantragt, der Aussschuss für Stadtentwicklung-, planung und Bauen empfiehlt, der Rat der Stadt beschliesst:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt spätestens bis zum Sommer eine Beschlussvorlage für eine Satzung zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirates vorzulegen.
Begründung:
Ein Gestaltungsbeirat besteht aus unabhängigen Expert*innen und berät Kommunen in architektonischen und städtebaulichen Fragen, um die Qualität von Bauprojekten zu sichern. Er gibt unabhängige Empfehlungen zu Bauvorhaben, unterstützt Politik und Verwaltung und sorgt dafür, dass sich Bauprojekte in das Stadtbild einfügen.
In Essen gibt es regelmäßig Auseinandersetzungen um große Bauprojekte wie z.B. aktuell um das geplante Zech-Hochhaus, die Bebauung des Messeparkplatzes in Rüttenscheid, dem geplante Abriss der Häuser in der Straße Litterode oder der alten Villa in der Schinkelstraße. Ein Gestaltungsbeirat, wie er in allen anderen Großstädten üblich ist, kann dafür sorgen, dass Bedenken gegen Bauprojekte im Vorfeld diskutiert und berücksichtigt werden. Die Anwohner*innen werden im Vorfeld besser eingebunden und nicht bereits vor halbvollendete Tatsachen gestellt. So können hinterher langwierige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.
Auf der Web-Seite der Architektenkammer NRW finden sich die Satzungen bzw. Beschlussgrundlagen von 54 unabhängigen Gestaltungs- oder Architektenbeiräten in NRW. Alle Großstädte sind dabei, bis auf Essen. Die Hinzuziehung von externem Sachverstand ist demnach fast überall eine geschätzte und bewährte Praxis.