Anträge

Herausnahme Teilfäche Raadter Straße aus Bauleitplanung

Die Fraktion DIE LINKE, die Ratsgruppen TIERSCHUTZ und DIE PARTEI beantragen:

Die Verwaltung wird beauftragtdie mit Ratsbeschluss vom 11.12.2019 in das Arbeitsprogramm Bauleitplanung aufgenommene Fläche 308 – Raadter Straße in Haarzopf wieder aus dem Arbeitsprogramm herauszunehmen.

Begründung:

Mit Beschluss vom 11.12.2019 beauftragte der Rat der Stadt Essen die Verwaltung, eine Reihe von Potenzialflächen im gesamten Stadtgebiet in das Arbeitsprogramm Bauleitplanung aufzunehmen, mit dem Ziel, für diese Flächen neue Bebauungspläne aufzustellen. Dieser Beschluss erfolgte auf Grundlage der Ergebnisse des Bürgerforums „Wo wollen wir wohnen“, bei dem die Fläche 308 als geeignete Fläche für eine Wohnbauentwicklung eingestuft wurde. Ein Argument für diesen Beschluss war ausdrücklich, dass aufgrund der durch die Stadtverwaltung im Einzelfall genehmigten Baumaßnahme für drei Doppelhäuser an der Raadter Straße, direkt neben der Fläche 308, bereits eine städtebauliche Entwicklung auf diesen und den benachbarten Freiflächen (räumlicher Außenbereich) angestoßen wurde.

Zu diesem Zeitpunkt war nicht allgemein bekannt, dass die Entscheidung der Stadtverwaltung zur Genehmigung der drei Doppelhäuser u.a. darauf beruhte, dass der Investor zum Ausgleich ausdrücklich die Altlastensanierung und Renaturierung der benachbarten Flächen der ehemaligen Gärtnerei zugesagt hatte, der Fläche 308. Diese Zusage war sogar ein wesentlicher Bestandteil der Begründung für die Baugenehmigung im Einzelfall.

Inzwischen ist bekannt, dass die Bezirksregierung diese Entscheidung für rechtswidrig hält und die Erteilung der Ausnahmegenehmigung zur Bebauung im Außenbereich nach § 35 BauGB unzulässig war. Dadurch und durch die erst jetzt in vollem Umfang bekannt gewordenen Umstände der Erteilung der Einzelfallgenehmigung liegen nunmehr neue Rahmen- und Randbedingungen zur Bewertung beider Baumaßnahmen vor.

Es ist nicht akzeptierbar, dass die Verwaltung zuerst die Renaturierung der Fläche 308 zur Begründung der Einzelfallgenehmigung benutzt – was wie dargestellt nach Auffassung der Bezirksregierung kein ausreichender Grund war –, und danach die fertiggestellten drei Doppelhäuser als Grund dafür genommen werden, die eigentlich für die Renaturierung vorgesehene und dann als unverbaute Grünfläche grundsätzlich klimarelevante Nachbarfläche ebenfalls zu bebauen.

Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für diese Fläche, in direktem räumlichem und funktionalem Bezug zu einer rechtswidrigen Bebauung, ist in der Öffentlichkeit nicht vermittelbar. Vor dem Hintergrund der aktuellen Kenntnisse muss eine politische Neubewertung der Eignung der Fläche 308 für eine Bebauung vorgenommen werden. Diese Neubewertung muss der Verantwortung gerecht werden, den Schutz von Freiflächen im Außenbereich zu sichern, vor allem aber der Anwendung von Recht und Gesetz vorbehaltlos zu entsprechen.

Daher ist eine weitere Befassung mit der potenziellen Entwicklung der Fläche 308 zu Wohnbauland auszuschließen.