Anträge
Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"
Die im Integrierten Entwicklungskonzept (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ enthaltenen Leitprojekte mit den folgenden Maßnahmetiteln werden in ihrer Priorisierung von Kategorie B auf Kategorie A hochgestuft:
Nr. 3 Grüner Innenstadtring
Nr. 25 Potentialanalyse „Wohnen in der Innenstadt“
Nr. 26 Mikro – Bauaustellung mit experimentellen Wohnformen
Nr. 27 Stadteil- und Begegnungszentrum
Nr. 32 Sport- und Bewegungsangebote in der Innenstadt.
Für die notwendigen Planungsmaßnahmen werden ab 2026 Stellen aus dem „Zentralbudget für strategische Personalmaßnahmen“ eingerichtet.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 29.11.2023 das neue Leitbild „Zukunft.Essen.Innenstadt“ beschlossen. Dieses soll bei der weiteren Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen der Innenstadtentwicklung berücksichtigt werden. In diesem Leitbild wird als Ziel für 2040 ein Grüner Ring auf den Hauptverkehrsachsen um die Essener Innenstadt ausgegeben. Sollte dieses Ziel bis dahin tatsächlich umgesetzt sein, ist es zu spät erst ab 2033 mit den Planungen zu beginnen.
Ähnliches gilt für die Stärkung der Innenstadt als Wohn- und Lebensort, „für ein differenziertes Wohnraumangebot für vielfältige Zielgruppen, das den Bedürfnissen unterschiedlicher Lebenssituationen gerecht wird“. Um das bis 2040 zu erreichen, ist es jetzt schon notwendig die komplizierte bau- und planungsrechtliche Situation zu klären und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Die Einrichtung eines Innenstadtbüros und Quartiersmanagement ist ein sinnvoller Schritt des Entwicklungskonzeptes. Es erschließt sich allerdings nicht, warum das ebenso wichtige Stadtteil- und Begegnungszentrum erst 2033 auf den Weg gebracht werden soll und nicht gleichzeitig mit Innenstadtbüro und Quartiersmanagement. Das hätte gerade auch mit Blick auf die beabsichtigte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort den Vorteil, dass diese von vornherein eine Anlaufstelle bekommen.
Raum für Jugendliche zu schaffen sowie Sport- und Bewegungsangebote zu fördern, ist ein begrüßenswertes Ziel des Entwicklungskonzepts. Angesichts des allgemeinen Bewegungsmangels unter Jugendlichen sollte jedoch die zweite Maßnahme nicht aufgeschoben, sondern zeitnah mit der ersten Maßnahme umgesetzt werden.