Anträge

Beitritt des Rates der Stadt Essen zum Bürger*innenbegehren RadEntscheid Essen

die Fraktion DIE LINKE. stellt zu dem o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt Essen schließt sich dem Bürger*innenbegehren „RadEntscheid“ vollumfänglich an und beschließt, die nachstehenden sieben Ziele für den Radverkehr in den nächsten neun Jahren umzusetzen.

1. Durchgängiges Netz für den Alltagsradverkehr ausbauen: Das Radhauptrouten- und Ergänzungsnetz der Stadt Essen wird unterbrechungsfrei, vom Fußverkehr getrennt und durchgängig beleuchtet ausgebaut. Planung und Ausbau erfolgen gemäß den jeweils gültigen Regelwerken, insbesondere den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA). Ab 2022 werden jährlich zehn Kilometer dieses Netzes auf den o. g. Standard gebracht. Lücken im Radhauptroutennetz werden dabei priorisiert.

2. Kreuzungen sicher umbauen: Ab 2022 werden jährlich drei Kreuzungen im Radhauptrouten- und Ergänzungsnetz mit Priorität auf Sicherheit und zügiges Vorankommen für Fuß- und Radverkehr nach folgenden Grundprinzipien umgebaut:

- Radfahrende sind im Sichtfeld des Autoverkehrs zu führen und erhalten Wartezonen im vorgelagerten Sichtbereich.

- Die Abbiegegeschwindigkeit der Kfz wird durch den Abbiegewinkel verringert, z. B. durch Schutzinseln oder Rückbau/Anpassung von „freien“ Rechtsabbiegefahrstreifen für Kfz.

- Die Signalisierung minimiert Wartezeiten für den Radverkehr und räumt diesem Vorrang ein, abgesetzte Radverkehrsfurten werden durch eigene Ampelphasen gesichert.

Umbaupriorität haben Kreuzungen mit besonderem Gefährdungspotenzial.

3. Fahrradstraßen und -zonen einrichten, Einbahnstraßen öffnen: 25 km bestehende Fahrradstraßen werden gemäß dem Typ “Modellstadt Essen” (Lead City) ausgestaltet und weitere 25 km neue Fahrradstraßen eingerichtet.

50 Prozent der bestehenden Tempo-30-Zonen werden in Fahrradzonen i. S. der StVO-Novelle 2020 umgewandelt. Bei unverträglichen Verkehrsmengen werden Kfz-Durchgangsverkehre in Fahrradstraßen und -zonen unterbunden.

Einbahnstraßen werden mit dem Ziel überprüft, weitere 100 für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben.

4. Sichere Radwege an Hauptstraßen anlegen: Zusätzlich zu 1. werden an Hauptverkehrsstraßen im Radhauptrouten- und Ergänzungsnetz jährlich acht Kilometer Radwege oder Radfahrstreifen mit wenigstens folgenden Regelbreiten angelegt: Radschnellverbindungen: 3 Meter, Radhauptverbindungen: 2,50 Meter und Basisnetz: 2 Meter.

Radverkehrsanlagen werden vor dem Befahren, Halten und Parken durch Kfz geschützt, z. B. durch Borde oder Markierungsnägel, und sind vom Fußverkehr getrennt zu führen.

5. Radwege durchgängig und einheitlich gestalten: Neue oder zu sanierende Radfahrflächen sind in Konflikt- und Kreuzungsbereichen deutlich durch eine rote Farbe (z.B. farbiger Asphalt) vom übrigen Straßenraum abgesetzt.

Geh- und Radwege sind räumlich voneinander getrennt, mindestens durch 30 Zentimeter taktile Streifen. Radwege sind durchgängig, sicher und zügig befahrbar. Ihre Führung ist unterbrechungsfrei. Bordsteine quer zur Fahrtrichtung sind auf 0 Zentimeter abgesenkt. Bevorrechtigte Geh- und Radwege werden jeweils niveaugleich weitergeführt und sind optisch sowie baulich eindeutig hervorgehoben oder der Radweg wird als Radfahrstreifen weitergeführt.

6. Fahrradstellplätze ausbauen: Die Stadt Essen errichtet zusätzliche Fahrradstellplätze:

a) 4.000 Stellplätze in bewachten Fahrradparkhäusern oder als Fahrradboxen an Bahnhöfen mit hohem Pendleraufkommen

b) 2.500 überdachte, beleuchtete Stellplätze an weiteren Bahnhöfen und Haltestellen

c) 5.000 Stellplätze an Schulen, Sportstätten, in Einkaufsstraßen und Wohnquartieren vorrangig durch Umwidmung von PKW-Stellplätzen

d) 500 Stellplätze für Lastenräder.

7. Mobilitätswende konsequent und transparent fördern: Die Stadt Essen verfolgt die den Radverkehr betreffenden Ziele der Öffentlichkeitsarbeit gemäß dem in ihrem Handlungskonzept Modal-Split 2035 genannten Umfang. Sie stellt die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung.

Ein schriftlicher Bericht über den Umsetzungsstand der vorgenannten Ziele und über die städtische Akquise von Fördermitteln zu deren Realisierung wird jährlich in einer öffentlichen Dialogveranstaltung vorgestellt.

Für die Umsetzung dieser sieben Ziele gelten die Grundsätze, dass keine der Maßnahmen zu Lasten des Fußverkehrs umgesetzt werden. Vielmehr wird eine Neuordnung des heute vom Pkw-Verkehr beanspruchten öffentlichen Raums erforderlich.

Bestehende Planungen von Radverkehrsanlagen – ausgenommen bei Bebauungsplänen und Planfeststellungen – sollen vor der Realisierung angepasst werden, sofern sie nicht die oben genannten qualitativen Anforderungen erfüllen.

Die Verwaltung wird beauftragt dem Rat der Stadt Essen im I. Quartal 2021 einen Katalog von Maßnahmen vorzulegen, die bereits kurzfristig – im Sinne des Radentscheides – umgesetzt werden können.

Darüber hinaus sind zu den Haushaltsberatungen 2022 ff. weitere Maßnahmen zu benennen und mit entsprechenden Investitionsmitteln zu hinterlegen bzw. Drittmittel einzuwerben.

Der Rat gestattet den Vertretungsberechtigten des Bürger*innenbegehrens RadEntscheid Essen ein Rederecht im Rahmen der Debatte dieses Tagesordnungspunktes.

 

Begründung:
Wir wollen eine lebenswerte und klimafreundliche Stadt, in der sich alle Menschen sicher und konfliktfrei bewegen können. Dafür brauchen wir den deutlich verstärkten Ausbau der Rad-Infrastruktur. Sicherheit und Attraktivität für Fuß- und Radverkehr müssen dabei stets an erster Stelle stehen.

Die Bürgerinitiative RadEntscheid hat Ziele vorgelegt, die für eine erhebliche Verbesserung des Essener Radverkehrs sorgen würden und haben bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine breite Unterstützung für ihre Ziele mobilisieren können.