Anträge

Einsatzmöglichkeiten der Landesförderung für den Offenen Ganztag

die Fraktion DIE LINKE beantragt, der Rat der Stadt beschließt:

Die Verwaltung wird um einen Sachstandsbericht zur Verwendung der Mittel aus dem zusätzlichen Investitionsprogramm des Bundes zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gebeten. Dazu gehört die Darstellung

  • in welcher Höhe der Stadt Essen Fördergelder aus diesem Topf zur Verfügung stehen,
  • welche konkreten Planungen die Stadt zur Verausgabung dieser Mittel hat, insbesondere um die Qualität des OGS zu verbessern und den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz bis 2025 sicherzustellen und
  • wie die knappen Fristen eingehalten werden können. 

Begründung:

„Bund und Länder haben eine Verwaltungsvereinbarung für ein Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder unterzeichnet. Ziel dieses Investitionsprogramms in Höhe von 750 Millionen Euro ist es, den Ganztagsausbau zu beschleunigen und so den Weg zu einem bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu ebnen.“ Das meldete das Bundesministerium für Forschung und Bildung am 29.12.2020. Demnach müssen förderfähige Vorhaben bis zum 30. Juni 2021 beim Land beantragt worden sein und begonnen haben. Die beantragten Finanzmittel müssen dann bis zum 31. Dezember 2021 verausgabt worden sein, dann endet der Förderzeitraum. Es besteht also hoher Zeitdruck. Vor diesem Hintergrund ist es für den Rat der Stadt, für die Beratung in den Fachausschüssen und vor allem für die Familien und Kinder wichtig, wie und wann die Stadt Essen diese Mittel einsetzen wird.