Anträge
Erlass einer Erhaltungssatzung für die Eyhof-Siedlung
die Fraktion DIE LINKE beantragt, der Ausschuss für Stadtentwicklung-, planung und Bauen beschliesst:
Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens zur Ratssitzung im Juni einen Entwurf für eine Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Baugesetzbuch für die Eyhof-Siedlung im Stadtwald vorzulegen.
Zur Erarbeitung der Satzung sollen sowohl die Anwohner*innen als auch die Eigentümer*innen der Siedlung gehört werden.
Begründung:
Die Bezirksvertretung II hat sich bereits am 27. August 2020 für den Erhalt der Eyhof-Siedlung ausgesprochen und die Fraktionen im Rat der Stadt gebeten, eine Erhaltungssatzung zu erlassen. Der Hintergrund ist der geplante Abriss von sechs Wohngebäuden an der Angerstr. 17 - 29, die der GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft eG gehören. Die BV II hat darauf hingewiesen, dass die Eyhof-Siedlung baulich und künstlerisch ein prägendes Gesamtbild im Stadtteil darstellt und sowohl historisch als auch künstlerisch für die Stadt einmalig ist. Der fortschrittliche Architekt Josef Rings hat die Gartenstadt-Architektur der Margarethenhöhe in der Eyhof-Siedlung fortgesetzt.
Auch der Arbeitskreis 2030 setzt sich für den Erhalt der Siedlung in ursprünglicher Form ein. Eine Erhaltungssatzung kann das Bild solcher Quartiere unterhalb der Schwelle des Denkmalschutzes sichern.

