Anträge

Finanzmittel des Bundes müssen vor allem den finanzschwachen Kommunen zugutekommen (Resolution)

die o.g. Fraktionen (SPD / CDU / Grüne / LINKE / EBB / FDP) beantragen, der Rat der Stadt Essen beschließt die folgende Resolution:

Der Rat der Stadt Essen begrüßt, dass der Bund mit der Einrichtung des „Kommunalin-vestitionsförderfonds“ ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung stellt, mit dem die Investitionsfähigkeit finanzschwacher Kommunen gestärkt wird.
Die Stadt Essen musste in den vergangenen Jahren eine immer größere Last durch stei-gende Sozialkosten tragen. Als Folge hat sich ein sehr großer Investitionsstau bei der kommunalen Infrastruktur aufgetan. Auch nach den nunmehr beschlossenen Maßnahmen sind deshalb weitere Entlastungen dringend erforderlich. Zudem ist schnell Klarheit darüber zu schaffen, wie die zusätzlichen Bundesmittel so verteilt werden können, damit sie dort ankommen, wo die finanziellen Probleme am größten sind.

Der Rat der Stadt Essen fordert daher die Landesregierung und den Landtag auf:

1. schnell mit zielgenauen und transparenten Kriterien dafür Sorge zu tragen, dass die bereitgestellten Bundesmittel in voller Höhe und ohne Kürzungen an anderer Stelle den finanzschwachen Kommunen zur Verfügung stehen. Geeignet ist hierbei nur ei-ne Verteilung, die sich insbesondere an den Kassenkrediten und der Langzeitar-beitslosigkeit orientiert. Das Modell einer Mittelverteilung nach dem sog. Schlüssel-zuweisungsmodell (Mehrjahresdurchschnitt der Schlüsselzuweisungen 2011-2015) wird vom Rat der Stadt Essen abgelehnt. Der Rat der Stadt Essen unterstützt hingegen das Alternativmodell des NRW-Städtetages, das die Verteilung nach den Kriteri-en ein Drittel Schlüsselzuweisungen, ein Drittel Arbeitslosenquote und ein Drittel Kassenkredite vorsieht.
2. die Hilfsgelder, die der Bund bis 2018 bereitstellt, unbürokratisch und pauschal an die Kommunen weiterzuleiten. Die finanzschwachen Kommunen sollten im Rahmen der bundesrechtlichen Regelungen selbst entscheiden können, für welche Investitionen das Geld eingesetzt wird. Eine zusätzliche Zweckbindung lehnt der Rat der Stadt Essen ab.
3. den finanzschwachen Kommunen in NRW durch eine verbesserte kommunale Fi-nanzausstattung, die dem Aufgabenumfang der Kommunen gerecht wird, eine nachhaltige Sanierung ihrer Haushalte zu ermöglichen. Gerade die finanzschwachen Kommunen müssen durch eine angemessene Finanzausstattung – entsprechend auch dem hohen Kommunalisierungsgrad – in die Lage versetzt werden, notwendige Investitionen tätigen und besondere soziale Herausforderungen bewältigen zu können.

Begründung:
Der Deutsche Bundestag hat am 21.05.2015 den von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble ein-gebrachten Gesetzentwurf zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlas-tung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern beschlossen.
Darin wird unter anderem zur bereits beschlossenen Soforthilfe von einer Milliarde Euro für das Jahr 2017 eine zusätzliche Entlastung von bundesweit 1,5 Milliarden Euro für die Kommunen vorgesehen.
Zudem sieht das Gesetz 3,5 Milliarden Euro speziell für die Förderung von Investitionen in finanzschwa-chen Kommunen vor. Diese 3,5 Milliarden Euro fließen in ein Sondervermögen des Bundes, aus dem in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen in finanz- und strukturschwachen Kommunen gefördert werden können.
Die NRW-Landesregierung hat am 24.6.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Kommu-nalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) veröffentlicht. Mit einer Verab-schiedung dieses Gesetzes ist im Oktober 2015 zu rechnen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht als Maßstab für die Mittelverteilung das sog. Schlüsselzu-weisungsmodell (Mehrjahresdurchschnitt der Schlüsselzuweisungen 2011-2015) vor. Das Schlüsselzu-weisungsmodell wird jedoch vom NRW-Städtetag strikt abgelehnt, weil es u.a. folgende gravierende Schwächen enthält:
 Schlüsselzuweisungen zu empfangen bedeutet nicht automatisch finanzschwach zu sein. Es be-deutet lediglich, dass in den empfangenden Kommunen in dem jeweiligen Referenzjahr die fiktive Steuerkraft geringer als der fiktive Finanzbedarf ist. Nach diesem Verteilungsmodell fände faktisch lediglich eine Aufstockung des GFG statt.
 Eine Verteilung nach Schlüsselzuweisungen hätte zur Folge, dass mit breiter Streuung 385 Kom-munen (darunter nahezu alle Kreise) in den Genuss von Fördermitteln kämen. Darunter auch ein-deutig finanzstarke Kommunen wie beispielsweise Neuss, Monheim oder Paderborn. Dies läuft dem Ansinnen des Bundes, gezielt finanzschwache Kommunen zu unterstützen, deutlich zuwider, würde in Berlin deutliche Irritationen auslösen und zur Folge haben, dass die Forderung der weite-ren Unterstützung tatsächlich finanzschwacher Kommunen künftig kein Gehör mehr fände.
 Der Bund hat bei der Festlegung der Verteilung auf die Bundesländer zu Recht den Kriterien Ar-beitslosigkeit und Kassenkredite zu Recht eine hohe Bedeutung zugemessen. Das Kriterium der Einwohnerzahl ist nur berücksichtigt worden, um die süddeutschen Bundesländer nicht weitge-hend auszugrenzen. Bei dem von der Landesregierung favorisierten Schlüsselzuweisungsmodell spielen diese Kriterien unverständlicherweise keine Rolle mehr, obwohl sie symptomatisch für ei-ne strukturelle Finanzschwäche bestimmter Kommunen sind.
Der Städtetag hat in eigener Regie ein Alternativmodell erarbeitet, das die Verteilung nach den Kriterien ein Drittel Schlüsselzuweisungen, ein Drittel Arbeitslosenquote und ein Drittel Kassenkredite vorsieht. Dieses Modell könnte zusätzlich beispielsweise mit einem vorgeschalteten „Abundanzfilter“ versehen werden, um Städte wie Düsseldorf, Neuss, Monheim u.ä. von der Verteilung auszusschließen.