Anträge

Keine Kürzungen der Landesmittel für die Flüchtlingsberatung

die Fraktion DIE LINKE. stellt zu dem o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag:

  1. Der Rat der Stadt Essen lehnt die  Neuausrichtung der Förderrichtlinie zur „Sozialen Beratung von Flüchtlingen“ durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW in den Punkten ab, die eine auskömmliche, an dem Tarif des öffentlichen Dienstes orientierte langfristige Finanzierung der Personalkosten gefährden;
  2. beauftragt die Verwaltung, sich kurzfristig mit den betroffenen Trägern in Verbindung zu setzen und zu erörtern,ob und inwieweit diese in Zukunft in der Lage sind, ihre Beratungsleistungen weiter anzubieten;
  3. fordert die Landesregierung aufsich unverzüglich mit den Akteuren zusammenzusetzen,die Förderrichtlinien zu überarbeiten unddie Förderhöchstsätze an die tatsächlichen Aufwendungen der Träger anzupassen.Die soziale Beratung und der flüchtlingspolitische Austausch müssen weiterhin in vollem Umfang gewährleistet bleiben.

 

Begründung:

Mit der Neuausrichtung der Förderrichtlinie zur „Sozialen Beratung von Flüchtlingen“ durch das NRW-Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sind Kürzungen bei der Regionalberatung und insbesondere der Verfahrensberatung verbunden. Statt wie bisher 99 Prozent der beantragten und benötigten Leistungen fördert das Land jetzt nur noch maximal 80 Prozent. Damit können viele Träger ihre Beratungsleistungen nicht mehr weiter führen, weil sie nicht in der Lage sind, diese Lücke aus eigenen Mitteln zu füllen. Erste diakonische, caritative, kirchliche und freie Träger haben ihren Ausstieg aus der Asylverfahrensberatung und den Beschwerdestellen in den Landesunterkünften bereits angekündigt bzw. beschlossen.  Die noch verbleibenden Stellen sollen zukünftig nur mit einer Pauschale bezuschusst werden, die die Träger unter Umständen dazu zwingt, aus dem Tarifsystem auszusteigen, um die Gehälter zu senken, weil sie einen deutlich höheren Eigenanteil als bisher nicht stemmen können.

Auch ProAsyl/Flüchtlingsrat Essen hat mitgeteilt, dass im Zuge der Kürzungen in Essen Stellen weg fallen. Das betrifft die Beratung in der Erstaufnahmeeinrichtung Overhammshof und die Regionalberatung. Bei der Regionalberatung fällt in Essen eine halbe Stelle weg, so dass es demnächst noch 4,5 Stellen sind. Für diese Stellen wird der Zuschuss zwar um 2.000 Euro pro Stelle erhöht.  In der Verfahrensberatung wird der bisherige Förderhöchstsatz aber von ca. 72.000 € auf 53.100 €  Euro gesenkt. Damit sind die Stufensteigerungen für langjährige Mitarbeiter*innen nicht mehr finanzierbar. Hinzu kommt die Kürzung einer weiteren halben Stelle, weil die Berechnungsgrundlage für die Stellenanzahl nicht mehr von der höchstmöglichen Belegung der Einrichtung ausgeht, sondern von der tatsächlichen Belegung im Durchschnitt der letzten Monate. 

Mit den neuen Förderrichtlinien soll auch der Kreis der förderfähigen Institutionen/Gesellschaften erweitert werden. Dadurch können sich jetzt auch Vereine, Einrichtungen und Institutionen um die Mittel bewerben, die nicht tarifgebunden sind.

Gerade die Pandemiezeit, unter deren Bedingungen Geflüchtete ganz besonders leiden, hat gezeigt, welchen elementaren Stellenwert eine qualifizierte Beratungsarbeit und flüchtlingspolitische Begleitung hat. Dies ist auch für die Beratungsstrukturen vor Ort von hoher Relevanz. Denn nur mit einer qualitativ hochwertigen, individuellen und unabhängigen Beratung kann das Asylverfahren geordnet ablaufen und Integration gelingen.