Anträge

Masterplan Verkehr Essen 2018 - hier: Abdeckelung A 40

die Fraktionen SPD, CDU, GRÜNE, FDP, EBB und DIE LINKE beantragen, der Rat der Stadt beschließt:

Angesichts des drohenden Fahrverbotes für Ottomotoren der Klassen Euro 2/II sowie für Dieselkraftfahrzeuge mit Euro 5/V-Motoren und älter wird die Verwaltung aufgefordert, sich mit Nachdruck beim Landesbetrieb Straße NRW für eine Machbarkeitsstudie bezüglich des sechsspurigen Ausbaus der A 40 zwischen der Anschlussstelle Essen-Frohnhausen und der Anschlussstelle Essen-Zentrum, einer teilweisen Anhebung der Stadtbahnstrecke auf das Niveau der angrenzenden Wohnbebauung und der Abdeckelung der gesamten Strecke auf dem gleichen Niveau einzusetzen.

 

Begründung:

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit einem am 15.11.2018 verkündeten Urteil entschieden, dass zum 1. Juli 2019 für das Stadtgebiet Essen innerhalb der derzeitigen grünen Umweltzone eine sog. „blaue Umweltzone“ errichtet werden muss, die die Essener Stadtteile Frohnhausen, Holsterhausen, Altendorf, Rüttenscheid, Westviertel, Nordviertel, Vogelheim, Altenessen-Süd, Altenessen-Nord, Südviertel, Stadtkern, Ostviertel, Südostviertel, Huttrop, Frillendorf, Steele, Kray und Leithe umfasst und auch die Teilstrecke der Bundesautobahn A 40 durch Essener Stadtgebiet einschließt. In dieser Zone muss zum 1. Juli 2019 ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Ottomotoren der Klassen Euro 2/II und älter sowie für Diesel-kraftfahrzeuge mit Euro 4/IV-Motoren und älter eingeführt werden, das beginnend mit dem 1. September 2019 auch Dieselkraftfahrzeuge der Klasse Euro 5/V erfasst. Der Masterplan Verkehr Essen 2018 wurde erarbeitet aufgrund der Stickoxid-Grenzwertüberschreitungen an fünf Messstellen im Essener Stadtgebiet, darunter auch der nahe der A 40 gelegenen Messstelle an der Hausackerstraße (Holsterhausen). Zur Senkung von Stickstoffdioxid-Emissionen sowie zur Verflüssigung des Verkehrs schlägt der Masterplan Verkehr Essen 2018 unter anderem die Abdeckelung der Autobahn A 40 im Innenstadtbereich vor. Folgende Aussagen trifft der Masterplan Verkehr zu dieser Maßnahme: „EineMöglichkeit der Verkehrs- und Emissionsentlastung besteht in dem Ausbau des Streckenabschnittes zwischen der Anschlussstelle Essen-Frohnhausen und dem Autobahndreieck Essen-Ost von vier auf sechs Fahrstreifen. Allerdings verhindert die unmittelbar angrenzende Wohnbebauung eine Erweiterung im Querschnitt. Überlegungen sehen daher eine Abdeckelung der A40 vor. Dadurch könnte die U-Bahntrasse, die derzeit zwischen den beiden Fahrtrichtungsspuren verläuft, auf einen Deckel verlegt werden und würde im Straßenraum Platz für weitere Fahrbahnen schaffen. Eine Abdeckelung würde zudem eine städtebauliche Aufwertung, Aufhebung der Trennwirkung und eine deutliche Lärmminderung erzielen. Die Machbarkeit und die Auswirkungen (z.B. Verkehrsverflüssigung) sind intensiv zu prüfen. Planungen für die A 40 sind bereits im Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen, jedoch nur in der Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“. Ratsam ist es daher, einen Dialog zwischen der Stadt Essen und dem Land herzustellen, um die Dringlichkeitsstufe unter Umständen zu erhöhen. “Der Rat der Stadt Essen hat bereits am 27.4.2018 einstimmig die Aufnahme des sechsspurigen Ausbaus der A 40 zwischen der Anschlussstelle Essen-Frohnhausen und der Anschlussstelle Essen-Zentrum in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplansempfohlen. Teil dieser Forderung ist eine teilweise Anhebung der Stadtbahnstrecke auf das Niveau der angrenzenden Wohnbebauung und die Abdeckelung der gesamten Strecke auf dem gleichen Niveau. Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, die Bundesregierung um die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für diese Baumaßnahme zu ersuchen. In der Verwaltungsvorlage 1069/2018/6B vom 6.9.2018 werden im Hinblick auf Fortführung des sechsspurigen Ausbaus vom AK Essen-Frohnhausen bis zum AD Essen-Ost unter Bezugnahme auf die aktuelle Projektliste des Ministeriums für Verkehr des Landes NRW (Masterplan zur Umsetzung des Fernstraßenbedarfsplans 2030) folgende Ausführungen gemacht: "Die anspruchsvolle innerstädtische Führung im dicht angebauten Wohngebiet mit teilweiser Anhebung der ÖPNV-Trasse auf das Niveau der Wohnbebauung und dem Wunsch nach einer gleichzeitigen städtebaulichen Aufwertung (Abdeckelung der Fahrbahn) führten zu keiner Bewertung, die eine Aufnahme in die aktuelle Projektliste ermöglichte. Nach der Dringlichkeitseinstufung der einzelnen Projekte im Bundesverkehrswegeplan 2030 bedeutet das, dass voraussichtlich erst nach 2030 mit der Planung dieses Abschnittes begonnen wird. Tatsächlich ist nach Rückfrage bei Straßen.NRW vor diesem Hintergrund auch bisher keine Machbarkeitsstudie beauftragt bzw. ein Planentwurf begonnen worden. "Das vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhängte Fahrverbot für Ottomotoren der Klassen Euro 2/II sowie für Dieselkraftfahrzeuge mit Euro 5/V-Motoren und älter zwingt zu einer Neubewertung der Situation an der A 40 im Innenstadtbereich. Aus Gründen des Immissionsschutzes sowie der Verflüssigung des Verkehrs sollten auch Land und Bund ein Interesse daran haben, die Machbarkeit einer Abdeckelung der A 40 zeitnah zu überprüfen.