Anträge

Neufassung der Satzung der Stadt Essen über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden

die Ratsfraktionen Die Grünen, DIE LINKE und die Parteipiraten beantragen:

 

 

1.     Im § 8 Abs. 2  wird der Punkt 5 ersetzt durch:

eine Abstimmungsinformation nach § 9,

 2.     Im § 3 wird ein neuer Abs. 6 angefügt:

Findet zwischen der fünften und der dreizehnten Woche nach der Zurückweisung des Bürgerbegehrens durch den Rat bzw. nach dem Beschluss zur Durchführung eines Ratsbürgerentscheids eine Wahl statt, so wird die Abstimmung auf diesen Tag gelegt.

Begründung:

 

 

1) Gemäß der Neufassung sollen die Bürgerinnen und Bürger die Informationssammlung mit den Pro- und Contra-Argumenten nicht mehr automatisch mit der Post erhalten, sondern nur noch auf Nachfrage bzw. durch das Internet. Damit würden die Hürden für eine Teilnahme erhöht, die Auseinandersetzung mit dem Gegenstand des Bürgerbegehrens erschwert und die Abstimmungsbeteiligung sinken.

2) Die Verknüpfung eines Bürgerentscheids mit regulären Wahlen kann ein  Mittel sein, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen.