Anträge

Öffentlichkeit von Vorlagen

die Fraktionen der Grünen und Linken beantragen, der Rat der Stadt Essen beschließt:

1. Die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses finden grundsätzlich in

öffentlicher Sitzung statt, soweit nicht die Öffentlichkeit zwingend nach den Vorschriften der Gemeindeordnung bzw. der Hauptsatzung auszuschließen ist. Auch bei den Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse soll größtmögliche Transparenz und Öffentlichkeit bei den Sitzungen gewährleistet werden.

 

2. Die Verwaltung wird gebeten, im Hauptausschuss Kriterien für die Einstufung von Verwaltungsvorlagen im Hinblick auf eine (Nicht-)Öffentlichkeit gemäß der rechtlichen Vorgaben zu erörtern und dem Rat eine Vorlage zu diesem Thema vorzulegen.

 

Begründung:

Seit April 2018 unterteilt der Rechnungsprüfungsausschuss seine Sitzungen  in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil. Allerdings werden nach wie vor nur die wenigstens Unterlagen im öffentlichen Teil der Sitzung verhandelt.

Es gibt ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit die Berichte des Rechnungsprüfungsamtes über die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns nachvollzuziehen. Deshalb sollte der Rechnungsprüfungsausschuss seine Praxis ändern, weitgehend nichtöffentlich zu tagen. Lediglich wenn die Interessen einzelner Beschäftigter berührt sind oder schützenswerte Interessen von Dritten ist eine Behandlung hinter geschlossenen Türen berechtigt.