Anträge

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Essen

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD / CDU / GRÜNE / FDP / LINKE:

die o.g. Fraktionen beantragen, der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal und Organisation empfiehlt, der Rat der Stadt beschließt folgende Änderungen in der ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Essen (Die Ergänzungen bzw. Änderungen sind durch Unterstreichung hervorgehoben):

§ 4 Auslaufverbot für fortpflanzungsfähige Katzen
Die Haltungsperson hat sicherzustellen, dass fortpflanzungsfähige Katzen, die innerhalb des Stadtgebietes Essen gehalten werden, keinen unkontrolliert freien Auslauf haben. Kann die Haltungsperson dies nicht sicherstellen, so hat sie die Katze durch einen Tierarzt /eine Tierärztin fortpflanzungsunfähig zu machen.

§ 5 Maßnahmen gegenüber aufgegriffenen Katzen
Abs. 3: Ist eine innerhalb des Schutzgebietes angetroffene Freigängerkatze nicht gekennzeichnet und registriert und eine Ermittlung der Haltungsperson daher nicht möglich, so kann die Stadt Essen oder die von ihr Beauftragte einen Tier-arzt/eine Tierärztin mit der Kennzeichnung beauftragen. Die Registrierung ist von der Stadt Essen oder durch die von ihr Beauftragte bei einem der mit der Stadt Essen kooperierenden privaten Haustier-Register zu veranlassen. Ist die Freigängerkatze noch fortpflanzungsfähig, so kann die Stadt Essen oder die von ihr Beauftragte darüber hinaus einen Tierarzt /eine Tierärztin mit der Unfrucht-barmachung beauftragen. Nach der Unfruchtbarmachung kann die Katze wieder in die Freiheit entlassen werden.

Begründung:
Der Verweis auf die Bedingung, dass die Kennzeichnung und Kastration von Katzen durch einen Tier-arzt/eine Tierärztin vorgenommen werden muss, ist notwendig, um eine sach- und fachkundige Behandlung der Tiere sicherzustellen (Narkose, Wundversorgung usw.).