Anträge

Regionalplan Ruhr

die Fraktion DIE LINKE beantragt, der Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung empfiehlt, der Rat der Stadt beschließt folgende Änderungen zur Stellungnahme der Planungsgemeinschaft:

  1. Im Teil A, Punkt  II Sektorale Anregungen und Hinweise, Nr. 1. Siedlungsentwicklung werdenfolgende Änderungen vorgenommen:
  1. ImUnterpunkt 1.1-5 „Grundsatz Siedlungsbereiche kompakt und flächensparend entwickeln“ wird der im Entwurf der Stellungnahme gegebene Hinweis gestrichen und durch die folgende Anregung zu Satz 3 des Grundsatzes ersetzt:

„In dem Grundsatz sollte die möglichst ortsnahe Realisierung von Kompensationsmaßnahmen unabhängig von der Größenordnung festgeschrieben werden. Dies sollte dazu führen, dass auch flächenbeanspruchende Kompensationsmaßnahmen im Zuge der Bauleitplanung so wenig wie möglich (nur in Ausnahmefällen) außerhalb der Siedlungsbereiche der Kommune erfolgen.“ 

Die Formulierung des Satzes 3 des Grundsatzes könnte lauten:

„Kompensationsmaßnahmen sollen im Zuge der Bauleitplanung möglichst ortsnah und nur in Ausnahmefällen außerhalb der Siedlungsgebiete realisiert werden.“ 

 

  1. Im Unterpunkt 1.1-11 „Grundsatz: Infrastruktur(folge)kosten berücksichtigen.“ wird folgende Änderung vorgenommen: 

Der Hinweis zu dem Grundsatz wird ersatzlos gestrichen. 

 

  1. Im Teil A, Punkt II Sektorale Anregungen und Hinweise, Nr. 2. Freiraumentwicklung wird folgende Änderung vorgenommen:

Im Unterpunkt 2.11-2 „Ziel: Im Rahmen der Bauleitplanung Retentionsraum zurückgewinnen“ wird die Anregung zur Umwandlung des Zieles in einen Grundsatz und Streichung des Begriffes „Risikogewässer“ in der vorliegenden Form gestrichen und durch folgenden Hinweis ersetzt: 

„Da es sich bei den Rückgewinnungsräumen für Retentionsflächen insbesondere im Ballungskern in der Regel um Flächen innerhalb des allgemeinen Siedlungsbereichs handelt, wird ein Zielkonflikt zwischen bedarfsgerechter Siedlungsentwicklung und Hochwasserschutz gesehen. Hinzu kommt, dass in den bestehenden Siedlungsbereichen Flächen hierfür meist nicht zur Verfügung stehen bzw. dort auch die weitere Siedlungsentwicklung vorrangig zu erfolgen hat. Die Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr empfiehlt daher, in den Erläuterungen Hinweise zu geben, wie mit dem beschriebenen Zielkonflikt umgegangen werden soll. Es bedarf hierzu der Klarstellung, wie ein Ziel gegenüber dem anderen Ziel abgewogen werden soll.“ 

 

  1. Im Teil A, Punkt III Ergänzende, allgemeine Hinweise zum Planwerk wird der Hinweis wie folgt ergänzt:

„In die Legende zu den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Ruhr unter Freiraum werden neu ein Planzeichen für landwirtschaftliche Flächen sowie ein Planzeichen für potentielle Ausgleichsflächen aufgenommen.“

 

  1. In der „Ergänzenden Stellungnahme der Stadt Essen …“wird unter 1.4 der vierte Spiegelstrich wie folgt ersetzt:

„Der Bereich des laufenden RFNP-Änderungsverfahrens 32 E Icktener Straße (ehemalige Tennisanlage)‘ soll als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ in der Plankarte erhalten bleiben.“ 

 

Begründung:

 

1a) Neben der Sicherung eines hohen Anteils der baulichen Nutzung auf den durch die Flächennutzungspläne gesicherten Flächen bedarf es auch der Sicherstellung der Ausgewogenheit gegenüber den Eingriffen in den vorhandenen Freiraum. Durch Nutzung stadtplanerischer Gestaltungsmöglichkeiten, die stärkere Abwägung Kompensationsmaßnahmen so ortsnah wie möglich umzusetzen, erfolgt neben dem Schutz der klimatischen Funktionen der Freiraumflächen auch die Schaffung eines Ausgleichs für die Inanspruchnahme der Freiraumflächen. Lebens- und Aufenthaltsqualität kann damit auf der Quartiersebene stärker Rechnung getragen werden.

 

1b) Bei der Entwicklung von Bauflächen und Baugebieten ergeben sich im Rahmen der Bauleitplanungen stets Eingriffe und Änderungsbedarfe an der Infrastruktur. Erst durch die Einbeziehung der Kosten für die Schaffung bzw. Änderung der technischen und der sozialen Infrastruktur sowie der sich daraus ergebenden Nachfolgekosten ist ein Vergleich zwischen einzelnen Flächenalternativen möglich. Dies kann zur Reduzierung der Inanspruchnahme von neuen Flächen im Freiraum und zur Kostenreduzierung beitragen. Mögliche zu Grunde zu legende Berechnungsmodelle hierzu sind bereits bundesweit entwickelt worden und stehen den Kommunen als Berechnungswerkzeuge zur Verfügung. Im Rahmen der Umsetzung des Handlungsprogramms könnten ruhrgebietsweit einheitliche ggf. modifizierte Standards hierfür diskutiert, entwickelt und durch die Räte beschlossen werden.

 

2) Im Fachdialog Wasser haben die Beteiligten den im Ziel dargestellten Inhalt diskutiert und für notwendig erachtet. Sie sollten auch weiterhin als Ziel Bestand haben. Die Anregung, das bestehende Ziel in einen Grundsatz umzuwandeln, würde die Verbindlichkeit der Abwägung zwischen Hochwasserschutz und weiterer Bebauung im Rahmen der weiteren Entwicklungsplanungen mindern.

 

3) Die Entwicklung eigener Planzeichen sowohl zur Zweckbindung von Flächen zum Schutz des Freiraumes als auch der landwirtschaftlichen Nutzflächen wurde in den Fachdialogen angeregt. Dieser Anregung sollte Folge geleistet werden. Außerdem erachten wir es für notwendig, zur Umsetzung der festgelegten Ziele und Grundsätze auch Flächen im Ballungsraum Ruhrgebiet auszuweisen, die bei Eingriffen in den Freiraum als Ausgleichsflächen genommen werden können.

 

4) Zu der Fläche Icktener Straße läuft derzeit ein RFNP-Änderungsverfahren. Angesichts des Aufwandes einer Bebauung sollte die Fläche jedoch so eingestuft bleiben, wie bisher und renaturiert werden.