Anträge

Streik im Öffentlichen Dienst zur Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe

 

Die Fraktion DIE LINKE. beantragt, der Rat der Stadt beschließt:

1.     Gute Arbeitsbedingungen und eine faire Entlohnung für die Beschäftigten sind die Grundlage für die gesellschafts- und bildungspolitisch wichtige soziale Arbeit in Kindertagestätten, in Jugendzentren, im allgemeinen Sozialdienst und in den anderen Bereichen des Sozial- und Erziehungsdienstes. Der Rat sieht vor diesem Hintergrund das berechtigte Interesse und die Notwendigkeit, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst weiter zu verbessern.

2.     Die bisherigen tariflichen Forderungen der Gewerkschaft VERDI sind im städtischen Haushalt und in der Finanzplanung nicht vorgesehen. Auf alle Kommunen werden bei einer Umsetzung absehbar zusätzliche Belastungen zukommen, die die schwierige finanzielle Situation der Städte und Gemeinden weiter verschärfen. Der Rat fordert deshalb Bund und Land auf, die Rahmenbedingungen für die finanzielle Ausstattung der Städte insbesondere im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes zu verbessern.

3.     Der Rat sieht die Nöte vieler Eltern, die während eines Streiks ihre Kinder anderweitig unterbringen und betreuen müssen. Gerade der Streik 2009 hat gezeigt, welche Belastungen dabei auf die Betroffenen zukommen. Neben der Schwierigkeit, die Unterbringung ihrer Kinder neben den beruflichen Anforderungen zu organisieren, müssen viele Eltern zusätzliche finanzielle Kosten für alternative Betreuungsmöglichkeiten tragen.

4.     Der Rat stellt fest, dass ein schnellstmögliches Ende der Tarifauseinandersetzung im Interesse aller Beteiligten und Betroffenen liegt. Er fordert die Tarifparteien auf, schnell und konstruktiv zu einem für beide Seiten tragbaren Ergebnis zu kommen, das sowohl den Interessen der Beschäftigten als auch der Finanzsituation der Städte gerecht wird.

5.     Der Rat fordert die Verwaltung auf, die während des Streiks nicht in Anspruch genommenen Essensgelder in den Kindertageseinrichtungen anteilig an die Eltern zurück zu zahlen.

6.     Der Rat beschließt, dass die während der Streikmaßnahmen in den Kindertageseinrichtungen gezahlten Elternbeiträge zurückgezahlt werden. Die Verwaltung soll versuchen in Verhandlungen  mit der Kommunalaufsicht trotz Stärkungspakt und Nothaushalt eine Ausnahme zu erreichen. Ein entsprechender, möglichst unbürokratischer Erstattungsmodus wird von der Verwaltung erarbeitet und umgesetzt.

7.     Der Rat fordert die Verwaltung auf, einen Beschlussvorschlag zur Änderung der Satzung der Stadt Essen über die Erhebung von Elternbeiträgen vorzulegen. Die Änderung soll die Rückzahlung von Elternbeiträgen im Streikfall festschreiben.