Anträge

TOP 11: Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer für die Haushaltsjahre 2020/2021 (Hebesatzsatzung)

die Fraktion DIE LINKE. beantragt, der Rat der Stadt beschließt folgende Änderungen zum oben genannten Tagesordnungspunkt:

Der Gewerbesteuerhebesatz wird zum 1. Januar 2020 um 30 Punkte von 480 v.H. auf 510 v.H. erhöht.

 

Begründung:
Essen braucht zusätzliche Mehreinnahmen zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge und zur Verbesserung der Infrastruktur. Die vorgeschlagene Erhöhung des Hebesatzes würde Mehreinnahmen von rund 50 Mio. Euro für die Haushaltsjahre 2020/21 bedeuten und wäre tragbar. Denn die Gewerbesteuer ist seit 2010 unverändert und wurde auch vorher nur im geringen Maße erhöht. Auch die Unternehmen sollten einen höheren Beitrag für den Ausbau der Infrastruktur leisten, weil sie diese in Anspruch nehmen und davon profitieren. Die Gewerbesteuer ist durch ihre Berechnungsweise und Freibeträge  so konstruiert, dass leistungsschwache Betriebe nicht übermäßig belastet werden. Mit 510 Prozentpunkten wäre der Hebesatz immer noch niedriger als in den umliegenden Ruhrgebietsstädten Duisburg (520), Mülheim (550) und  Oberhausen (580).