Anträge

Umsetzung des aktuellen Integrationsgesetzes und seine Auswirkungen auf die Integration von Flüchtlingen in Essen

die Fraktion DIE LINKE. beantragt, der Rat der Stadt Essen beschließt:

  1. Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung, bei der Umsetzung der Wohnsitzregelung des zweiten Integrationsgesetzes so zu verfahren, dass begonnene Integrationsprozesse der Menschen, die bereits seit dem 01.01.2016 in Essen ansässig sind, nicht unterbrochen werden.
  2. Die Verwaltung wird gebeten darstellen, welche Chancen sich durch das zweite Integrationsgesetz auf der kommunalen Ebene für die Integration von Flüchtlingen ergeben.

Begründung:

Laut Integrationsgesetz vom 06.08.2016 müssen Flüchtlinge in den ersten drei Jahren in dem Bundesland bleiben, dem sie nach ihrer Ankunft zugewiesen wurden. Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2016.  Das kann mit unzumutbaren Härten verbunden sein.