Anträge

Unterbringung von Flüchtlingen

1.     a) Die Stadt Essen mietet den Opti-Gewerbepark für die Unterbringung von Geflüchteten vom Land nur unter der Bedingung, dass die Stadt die hohen Mietkosten nur teilweise und im angemessenen Umfang übernehmen muss;

b) die Belegung im Opti-Park erfolgt mit höchstens 300 Personen;

 c) das 24-Stunden-Betreuungskonzept der Stadt Essen wird auch im Opti-Park angewendet und es werden mindestens die Standards eingehalten, die der Rat der Stadt am 24.09.2014 beschlossen hat.

 2.     Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, warum die ursprünglich an der jetzigen Behelfsunterkunft Hatzper Straße geplanten seniorengerechten Wohnungen und der Kita-Standort dort nicht gebaut werden und welche Ersatzflächen dafür in Frage kommen.

 3.     Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, ob die geplante Aufgabe der  Behelfseinrichtungen Kapitelwiese 35 und 68, Pregelstr.1 und Oslender Str. 36b auch mit den neuen Planungen zum Januar 2017 realisiert werden kann.

 4.     Der Hundesportverein DMG MV Essen-West an der Nöggerathstraße bleibt erhalten, die Stadt Essen zieht ihre Räumungsklage gegen den Verein zurück.