Anträge

Unterbringung von Flüchtlingen in 2016/2017

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

1. spätestens bis zum Hauptausschuss am 17.02.2105 darzustellen, mit wie vielen Plätzen die  Grundstücke bebaut werden können, die in der Liste „Prüfung städtischer Flächen und Immobilien“ ab Seite 15 der Ratsvorlage als „zu klein“ bewertet werden;

2. zu erläutern, warum die als planungsrechtlich nicht zulässig eingestuften Grundstücke so eingestuft worden sind und welche Möglichkeiten bestehen, dies zu ändern;

3. folgende Vorschläge des Runden Umwelttisches (s. Anlage) zu überprüfen und darzustellen, mit wie vielen Plätzen diese belegt werden können:

a)     Portendieckstraße/Hermann-Köster-Weg (B-Plan 11/85)

b)    Manfredstraße (B-Plan 02/96)

c)     südlich Bonifaciusstraße, an der ehemaligen Zeche Bonifacius

d)    am Von-Ossietsky-Ring

e)     an der Laurastraße in Burgaltendorf

f)     südlich Bochumer Landstraße, an der Alleestraße

g)    Schmachtenbergstraße in Kettwig

h)     Westpreußenstraße/Carl-Funke-Straße in Heisingen;

4. eine Übersicht über die Verteilung aller aufgelisteten Flächen (auch die als „zu klein“ bewertet wurden) im Stadtgebiet zu erstellen;

5. die Fläche des ehemaligen Sportplatzes „Am Volkswald“ in Heidhausen für Flüchtlingsunterbringung zu nutzen und die notwendigen Vorrausetzungen dafür zu schaffen.

 

Begründung:

Die Ratsvorlage enthält nur Flächenvorschläge, auf denen Unterkünfte für mehr als jeweils 200 Personen gebaut werden können und sieht Massenunterkünfte mit bis zu 800 Plätzen vor. Solche Großunterkünfte sind vor allem für die Flüchtlinge unzumutbar, weil dadurch Konflikte vorprogrammiert werden und Integration erschwert wird.  Deshalb sollen die durch die Vorgaben der Verwaltungsspitze als „zu klein“ herausgefallenen Flächen für eine Nutzung geprüft werden. Mit einer Strategie, die auf dezentrale und kleine Einheiten setzt, wären auch die meisten Konflikte um die Bebauung von Grün- und Landschaftsschutzflächen vermeidbar.